Wenn das Stromnetz zu 100 Prozent in kommunaler Hand ist, hat die Stadt auch mehr Einfluss auf die Energiewende – dies ist eines der Argumente, mit dem für einen 100 Prozent-Rückkauf der Energienetze geworben wird. Doch wie weit würde dieser Einfluss wirklich reichen? Sicher ist: Der Netzbetrieb ist gesetzlich streng reglementiert, und auch die Gestaltungsmöglichkeiten sind begrenzt.

Wozu ist der Netzbetreiber verpflichtet?

Ganz gleich, wer der Netzbetreiber ist: Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen für die Einspeisung und somit für sichere und zuverlässige Energienetze und Versorgung zu schaffen. Der Netzbetreiber hat dabei eine neutrale Funktion. Sein gesetzlicher Auftrag: Allen Stromvertrieben einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren.

Was genau bedeutet „diskriminierungsfreier Netzzugang“?

Am besten lässt sich das Prinzip anhand eines Beispiels erklären. Stellen Sie sich das Stromnetz als ein Geflecht von Mautstraßen vor. Gegen eine Gebühr, die unter anderem für die Instandsetzung und den weiteren Ausbau verwendet wird, darf jedes Fahrzeug diese Straßen befahren. Es spielt dabei keine Rolle, woher die Autos kommen, ob sie groß sind oder klein. So ähnlich funktioniert auch das Verteilungsnetz: Es steht allen Stromerzeugern und -anbietern offen. Statt Maut zahlen die Stromlieferanten ein von der Bundesnetzagentur reguliertes Netznutzungsentgelt. Gewartet, instandgehalten und ausgebaut wird das Verteilungsnetz vom Netzbetreiber.

Kann der Hamburger Verteilnetzbetreiber voll auf Ökostrom setzen?

Der Hamburger Verteilnetzbetreiber selbst kann nicht frei wählen, welchen Strom er durchleiten möchte. Grundsätzlich gilt bei der Netzeinspeisung: Strommengen aus erneuerbaren Energien haben immer Vorrang. Das hat die Bundesregierung so entschieden, um die Energiewende voranzutreiben und den Anteil der erneuerbaren am Strombedarf in Deutschland zu erhöhen. Daran muss sich jeder Netzbetreiber halten und kann nicht eigenmächtig festlegen, dass zum Beispiel nur noch Ökostrom durch seine Netze fließt.

Inwieweit kann der Netzbetreiber die Energiewende mitgestalten?

Auch hier ist der Handlungsspielraum des Netzbetreibers aufgrund seiner neutralen Rolle sehr eingeschränkt. Denn laut Gesetzgeber muss er zum einen jede Erzeugungsanlage für erneuerbaren Strom umgehend anschließen und zum anderen erneuerbare Strommengen bevorzugt durchleiten. Diese im Sinne der Energiewende festgeschriebenen Verpflichtungen gelten für alle Netzbetreiber gleichermaßen. Die Netzqualität hingegen ist durchaus vom technischen und finanziellen Engagement des einzelnen Netzbetreibers abhängig. Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende müssen die Energienetze fit gemacht werden für ein immer komplexeres und anspruchsvolleres Energiesystem. Der derzeitige Netzbetreiber, die Stromnetz Hamburg GmbH, ein Unternehmen von Vattenfall und der Stadt Hamburg, gibt jedes Jahr rund 160 Millionen Euro für den Erhalt und Ausbau des Stromnetzes aus.

Mehr Informationen unter www.vattenfall.de/hamburg

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