Die Zeitschrift Finanztest berichtet in der aktuellen Ausgabe, für wen sich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen. Eine Übersicht.

Ältere Beamte, Freiberufler und Mütter können sich eine gesetzliche Sofortrente sichern. Angestellte gleichen Rentenabschläge aus. Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, für wen sich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen.

Mütter sollten Ansprüche nicht verfallen lassen

Mütter, die nicht auf fünf Jahre Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen, sollten die Ansprüche nicht verfallen lassen, die sie durch ihre Kinder haben. Sie bekommen für Kinder, die 1992 und später geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.

Für ein vor 1992 geborenes Kind gibt es bisher nur ein Jahr, laut Koalitionsvertrag soll den Müttern dieser Kinder künftig aber ein Jahr mehr gutgeschrieben werden, sodass sie dann auf zwei Jahre kommen.

Fünf Jahre Erziehungszeit nötig

In all diesen Fällen reichen die Kindererziehungszeiten jedoch oft nicht aus, um einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu erwerben. Dafür sind mindestens fünf Jahre notwendig. Nicht pflichtversicherte Mütter müssen die fehlenden Jahre mit eigenen Beiträgen füllen, wenn sie eine gesetzliche Rente bekommen wollen.

Mütter, die vor 1955 geboren wurden und die nicht genug Jahre beisammenhaben, dürfen den Beitrag auf einmal einzahlen. Sie sollten die fehlende Zeit auf jeden Fall mit Beiträgen auffüllen.

Bei drei Jahren Erziehungszeiten fehlen noch zwei Jahre, um die Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt – zu erfüllen. Eine Mutter im Rentenalter, die jetzt ihren Anspruch sichern will, muss dafür mindestens 2 041,20 Euro einzahlen. So sichert sie sich eine monatliche Rente von derzeit rund 90 Euro.

Extra für Beamte und Freiberufler

Auch Freiberufler und Beamte dürfen sich eine gesetzliche Rente sichern, gleichsam als zweite Säule ihrer Altersvorsorge – egal ob sie Kinder haben oder nicht. Ihnen steht die gesetzliche Rentenversicherung seit August 2010 uneingeschränkt offen.

Ihre Einzahlungen können die Beamten und Freiberufler wie alle anderen frei wählen zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 85,05 Euro und dem Höchstbeitrag von derzeit 1 124,55 Euro.

Selbst Beamte und Freiberufler im Ruhestand können noch etwas für ihre Altersvorsorge tun. Dafür gibt es nur eine Voraussetzung: Sie waren am 10. August 2010 bereits so alt, dass sie bis zum regulären Ruhestand weniger als fünf Jahre haben und deshalb mit laufenden freiwilligen Beiträgen bis dahin keine gesetzliche Rente mehr erwerben können. Sie müssen also vor September 1950 geboren sein.

Gesetzliche Sofortrente

Spätestens bis Ende 2015 müssen sie den Antrag auf freiwillige Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Versäumen sie diese Frist, bleibt ihnen eine gesetzliche Rente verwehrt.

Für privat krankenversicherte Freiberufler und Beamte ist eine gesetzliche Rente gegen Einmalbeitrag besonders attraktiv. Sie müssen dafür keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen und bekommen auf Antrag trotzdem 7,3 Prozent ihrer Rente als Zuschuss zur Krankenversicherung. Der Zuschuss erhöht also schlicht und einfach ihr Alterseinkommen.

Abschläge mit Einmalbetrag ausgleichen

Auch schmälert eine mit freiwilligen Beiträgen aufgebaute gesetzliche Rente nicht die Beamtenpension. Es gibt beides: die volle Rente und die volle Pension.

Finanztest hat ausgerechnet, dass bei einem Beamten oder privat krankenversicherten Freiberufler die gesetzliche Rente im Vergleich zu einer staatlich geförderten Rürup-Rente und einer privaten Sofortrente am besten abschneidet.

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können ihre Rente dagegen nicht mit freiwilligen Beiträgen steigern. Mit einer Ausnahme: Gehen sie vorzeitig in Rente, können sie die fehlenden Abschläge mit einem Einmalbeitrag ausgleichen.

Finanztest-Tipps

Mütter: Lassen Sie Ihren Anspruch auf gesetzliche Rente nicht verfallen, den jede Mutter hat. Sie müssen sich darum kümmern, wenn Sie nicht die fünf Jahre Mindestversicherungszeit erreichen, die für eine gesetzliche Rente notwendig sind. Die fehlenden Jahre können Sie durch freiwillige Beiträge auffüllen. Wenn Sie noch viel Zeit bis zur Rente haben und bis dahin die fehlenden Jahre durch Rentenbeiträge in einem sozialversicherungspflichtigen Job ausgleichen können, sind freiwillige Beiträge kein Thema für Sie.

Beamte, Freiberufler, Selbstständige: Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung lohnen sich für Sie, wenn Sie privat krankenversichert und bereits im Ruhestand sind. Das bringt derzeit mehr als eine private Sofortrente oder eine Rürup-Rente. Auch wenn Sie noch Jahre bis zur Rente haben, können sich freiwillige Beiträge lohnen.

Angestellte: Wenn Sie als Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dürfen Sie nur in einem Fall freiwillige Beiträge einzahlen: Sie können damit die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn ausgleichen. Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung (Tel. 0 800/1 00 04 80 25) oder von Ihrem Steuerberater beraten, ob sich das lohnt. Die gesetzliche Bruttorente ist meist viel höher als eine private Sofortrente. Doch entscheidend ist, was Ihnen nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeitrag bleibt.