Verlobungsringe tauschen kommt wieder in Mode.

Silvio Berlusconi machte es gerade (mal wieder), Roberto Blanco, die britische Schauspielerin Keira Knightley: Sie alle haben ihre Heiratspläne bekannt gegeben und gelten nun offiziell als verlobt. Auch das „normale“ Volk hat das altmodische Heiratsversprechen neu entdeckt, schreibt die Zeitschrift test. Juweliere verkaufen vermehrt Verlobungsringe. Gastronomiebetriebe richten viele Verlobungsfeiern aus.

Ein richtiges Fest und das Tragen eines Ringes ist für Verlobte meist von großer emotionaler Bedeutung. So können sie nach außen ihre Verbundenheit gegenüber einem anderen Menschen ausdrücken. „Vor dem Gesetzgeber ist eine Verlobung zunächst ein Heiratsversprechen – allerdings eines, das nicht eingeklagt werden kann“, erklärt Torsten Hippe, auf Familienrecht spezialisierter Anwalt aus Berlin, gegenüber der Stiftung Warentest.

Früher mussten Männer manchmal eine Entschädigung an ihre Verlobte zahlen, wenn sie sie vor der Hochzeit sitzen ließen. Die sogenannte Kranzgeld-Regelung wurde erst 1998 abgeschafft. Heute dürfen die Lebenspartner auch nach jahrelanger Verlobung die Verbindung abbrechen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Anders sieht es aus, wenn die Hochzeit bereits geplant ist und Kosten entstanden sind. Löst ein Partner dann die Verlobung, hat der andere Anspruch auf Schadenersatz. „Die Aufwendungen für Brautkleid, Frack, die Reise auf die Malediven oder die Saalmiete für die Feierlichkeiten muss derjenige übernehmen, der das Verlöbnis bricht“, sagt Torsten Hippe. Diese sogenannte Ersatzpflicht trete aber nicht ein, wenn es für den Abbruch der Verlobung einen wichtigen Grund wie Gewalttätigkeit oder Fremdgehen gebe.

Verlobungsgeschenke dürfen zurückverlangt werden. Der Anwalt: „Ob Ringe getauscht wurden, ist unerheblich. Die Gesetzgebung greift ab dem Moment, in dem sich beide das Heiratsversprechen gegeben haben.“ Jedes Paar, das beim Standesamt das Aufgebot bestellt hat, gilt als verlobt.