Zahnersatz wird teurer – sehr gute Zahnpolicen helfen.

(ftd) Zahnersatz wird im Jahr 2012 deutlich teurer. Da kann sich für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eine private Zusatzversicherung lohnen. Sehr gute Leistungen für Zahnersatz bieten 33 von 147 Tarifen aus dem aktuellen Test der Stiftung Warentest, den ihre Zeitschrift Finanztest jetzt veröffentlicht.

Rund 345 Millionen Euro mehr an Honorar bekommen die Zahnärzte im Jahr 2012, schätzt die Bundesregierung. Denn seit Anfang 2012 gilt die neue private Gebührenordnung für Zahnärzte. Auch gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf höhere Kosten einstellen, insbesondere für hochwertigen Zahnersatz wie Inlays oder Implantate. Denn ihre Kasse zahlt nur einen Zuschuss zur wirtschaftlich günstigsten Versorgung.

Finanztest hat 147 Angebote für eine private Zahnzusatzversicherung verglichen. Davon haben 33 die Note sehr gut für ihre Leistungen für Zahnersatz erhalten. In den besten Tarifen übernehmen die Versicherer zum Beispiel von den 3 000 Euro Kosten eines aufwendigen Zahnersatzes mit Implantat mehr als 2 300 Euro. Die gesetzliche Kasse zahlt nur 387 Euro.

Die hohen Versicherungsleistungen haben ihren Preis: Die Angebote mit der Bestnote 1,0 von DFV, Ergo Direkt und Neckermann sind für 43-jährige Kunden nicht unter 30 Euro im Monat zu haben. Mit 73 Jahren zahlen sie dann bis zu 40 Euro im Monat. Der günstigste sehr gute Tarif, EZ+EZT der HanseMerkur, hat die Note 1,1 und kostet für 43-jährige männliche Neukunden 18 Euro, für gleich alte Frauen 19 Euro im Monat.

Lohnend für teuren Zahnersatz

Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für diejenigen, die sich beim Zahnersatz nicht auf die kostengünstigste Version beschränken wollen. Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich nur an den Kosten für die Regelversorgung: Für jeden zahnmedizinischen Befund haben Zahnärzteschaft und Kassen eine solche Standardversorgung festgelegt. Dafür erhalten Versicherte einen Festzuschuss – egal, welchen Zahnersatz sie sich machen lassen.

Diese Regelung macht den Zahnarztbesuch oft teuer. Lässt sich ein Patient beispielsweise ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung einsetzen, berechnet der Zahnarzt sein Honorar vollständig nach der privaten Gebührenordnung. Die Rechnung kann dann zusammen mit den Laborkosten leicht 600 Euro betragen. Die Kasse beteiligt sich daran aber nur mit 30 bis 45 Euro. Das sind die Kosten für eine Amalgamfüllung. Den allergrößten Teil der Rechnung zahlt der Patient selbst – falls er keine Zusatzversicherung hat.

Fallen im Kleingedruckten

Manchmal sind die Patienten jedoch von ihrer Versicherung enttäuscht. Sie erhalten eine hohe Rechnung und der Versicherer zahlt weniger als erwartet. Viele Versicherte kennen den Inhalt ihrer Verträge nicht genau – schließlich sind die Versicherungsbedingungen selbst für Experten oft schwer zu verstehen. Vor allem an den Kosten für Inlays oder Implantate beteiligen sich Versicherer in einigen Tarifen nur in geringem Umfang oder schließen diese sogar ganz aus.

Wem die Versorgung mit Inlays und Implantaten besonders wichtig ist, der sollte genau hinschauen, rät Finanztest. Manche Versicherer beschränken ihre Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten. Andere legen Höchstbeträge fest, die sie pro Inlay oder Implantat zahlen. Die sind mit einer aufwendigen Behandlung schnell überschritten.

Auch wenn von „Erstattung 100 Prozent“ die Rede ist, sollten Kunden nachfragen: Prozent wovon? Denn je nach dem Basisbetrag, auf den sich der Prozentsatz bezieht, können 50 Prozent Erstattung viel mehr wert sein als 100 Prozent.

Der Tarif Dent der Axa bietet zum Beispiel 100 Prozent – allerdings nur 100 Prozent vom Kassenzuschuss zur Regelversorgung. Für eine 3 000 Euro teure Implantatversorgung gibt es deshalb nur 387 Euro, genauso viel wie von der gesetzlichen Kasse.

Der Tarif ZG50 der Württembergischen übernimmt hingegen 50 Prozent der gesamten Rechnung. Für das Implantat gibt es hier 1 500 Euro.

Wer an teuren Extras kein Interesse hat und mit der Regelversorgung zufrieden ist, braucht eigentlich keine Zusatzversicherung. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn jemand keine Rücklagen hat. Die Zusatzpolice stellt sicher, dass er seinen Eigenanteil bezahlen kann, auch wenn mehrere Zähne in kurzer Zeit saniert werden müssen.

Die Patienten sollten bereits optimal versichert sein, wenn sie beim Zahnarztbesuch erfahren: Au Backe – da kommt was auf mich zu! Eine Versicherung kurz vor der Behandlung abzuschließen, bringt nichts. Hat der Zahnarzt ein Zahnproblem bereits diagnostiziert, ist die folgende Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn er noch keinen Heil- und Kostenplan erstellt hat.

Zu Beginn der Vertragslaufzeit gilt außerdem eine Wartezeit von acht Monaten, und in den meisten Tarifen begrenzen die Versicherer außerdem ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Höchstbeträge.

Zahnerkrankungen im Antrag zu verschweigen, ist keine Lösung. Wenn Kunden das tun, kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Der Versicherer darf beim Zahnarzt nachfragen und kann alle Angaben des Kunden überprüfen.

Finanztest-Tipps:

Testsieger. Die vier günstigsten sehr gut bewerteten Angebote sind die Tarife EZ+EZT der HanseMerkur und central.prodent der Central sowie DT85 der DKV und ZZ Premium Plus der Huk-Coburg . Wer mit 43 Jahren eintritt, zahlt hier maximal 25 Euro Monatsbeitrag.

Die umfangreichsten Zahnersatzleistungen (Note 1,0) bieten die Tarife ZEVp+ZEH+ZIV der DFV sowie ZAB+ZAE+ZBB und ZAB+ZAE+ZBB +ZBE, die identisch von Ergo Direkt und Neckermann angeboten werden. Sie kosten aber für 43-Jährige bereits zwischen 30 und 33 Euro im Monat und die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter auf knapp 40 Euro für 73-Jährige.

Regelversorgung. Wenn Ihnen die für Kassenpatienten vorgesehene Standardversorgung genügt und Sie nur Ihren Eigenanteil daran reduzieren wollen, wählen Sie einen günstigen Tarif, der für die Regelversorgung sehr gut bewertet wurde. Dafür müssen Sie maximal 10 Euro Beitrag im Monat zahlen.

Vergleich. Haben Sie bereits eine Zahnpolice, überprüfen Sie deren Leistungen für Zahnersatz. Besonders, wenn Sie an teurem Zahnersatz wie Kronen oder Brücken aus höherwertigem Material, an Inlays oder Implantaten interessiert sind, kann sich ein Wechsel zu einem leistungsstärkeren Tarif lohnen.

Wechsel. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zumeist zwei Jahren können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das ist aber nicht sinnvoll, wenn in nächster Zeit Behandlungen anstehen. Aus dem neuen Vertrag erhalten Sie dafür nämlich keine Leistungen, und die Erstattung ist während der ersten Jahre begrenzt. Bevor Sie kündigen, sollten Sie zudem sicher sein, dass der neue Versicherer Sie annimmt.