Es gibt neue Orte des Erinnerns. Auch anonyme Bestattungen nehmen zu.

Kein Sarg, kein Grabstein, keine Kerzen: Zurück zur Natur heißt der letzte Wille vieler Menschen. Im Wurzelwerk eines stolzen Baumes zum Beispiel wollen sie begraben sein. 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung entscheiden sich heute für eine Waldbestattung. Um ihrem Wunsch nachzukommen, müssen Gemeinden ein Waldstück zum Friedhof erklären, denn in Deutschland sind Tote auf einem Friedhof beizusetzen. Der Förster begräbt die biologisch abbaubare Urne an einem Baum. Spaziergänger erkennen einen Friedhofswald meist nur an den Namenstafeln. Die Bestattung ist vergleichsweise günstig: Im „Friedwald“ Fürstenwalde kostet der Platz an einem Gemeinschaftsbaum zum Beispiel einmalig 770 Euro. Hier liegen die Überreste von bis zu zehn Personen.

Eine Ausnahme von der Friedhofspflicht sind Seebestattungen. Wasserlösliche Urnen dürfen in der Nord- und Ostsee abgelassen werden. Jeder Bestatter kann das organisieren. Spezielle Reedereien führen die Bestattung in dafür ausgewiesenen Gebieten durch.

Während der Fahrt wird die Urne aufgebahrt. Hinter der Drei-Meilen-Zone wird die Asche in eine wasserlösliche Urne etwa aus Maisstärke umgefüllt und an einem Seil ins Wasser gelassen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte, an der die Stelle eingezeichnet ist. Eine Seebestattung auf der Nordsee ab Hooksiel, bei der bis zu zwölf Trauergäste an Bord sein dürfen, kostet 1 938 Euro, auf der Ostsee ab Strande 1 122 Euro. Auch anonyme Seebestattungen ohne Angehörige und Karteneintrag sind möglich. Das kostet in der Nordsee 770 Euro, in der Ostsee 566 Euro. Der Anteil der Seebestattungen liegt bei 1 Prozent.

Die meisten Menschen werden weiter auf einem traditionellen Friedhof beerdigt, berichtet die Stiftung Warentest. Das Familiengrab jedoch verschwindet immer mehr. In Norddeutschland werden 80 Prozent der Verstorbenen in einer Urne beerdigt, im Süden jeder zweite. Auch anonyme Bestattungen nehmen zu. Hier wird die Urne ohne Beisein von Angehörigen beigesetzt. Kein Zeichen erinnert an den Verstorbenen.

Die Kosten einer Bestattung auf einem der 32 000 Friedhöfe in Deutschland hängen von der Grabform ab, und sie variieren von Stadt zu Stadt. Zu den Friedhofsgebühren zählen die Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes, Abräumen der Kränze und das Einebnen. Hinzu kommt die Grabnutzungsgebühr. Angehörige entrichten sie für den gesamten Zeitraum, für den sie das Grab erwerben. Die Mindestdauer der Grabnutzung richtet sich nach der Zeit, die die sterblichen Überreste brauchen, um ins Erdreich überzugehen. Die Bodenbeschaffenheit spielt eine Rolle. Bei einer Sargbestattung sind es 20 bis 25 Jahre. Die vorgeschriebene Ruhezeit bei einem Urnengrab kann kürzer sein.

Wahl- und Reihengräber müssen gepflegt werden. Hohe Sträucher sind meist untersagt, ebenso Grabeinfassungen aus Kunststoff oder Grabschmuck aus Porzellan. Kipplige Grabsteine müssen Angehörige richten lassen. Verwildert ein Grab, kann die Friedhofsverwaltung fordern, die Anlage in Ordnung zu bringen. All das entfällt beim Grab unter Bäumen.

Weitere Informationen: Zeitschrift test 3/2012 und www.test.de