Firmen dürfen das Rauchen während der Arbeit verbieten.

Raucherpausen während der Arbeitszeit – dazu hat fast jeder eine Meinung. „Die Zigarette zwischendurch und der Plausch mit Kollegen sind produktive Zeit“, sagen die Raucher. „Durch diese Extrapausen fühlen wir uns benachteiligt“, meint so mancher Nichtraucher.

Gegner dieser Arbeitsunterbrechungen verweisen gern auf die hohen Kosten. „Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Kollegen in der Raucherpause zu 75 Prozent über den Job sprechen, kosten diese Pausen immer noch 6,8 Milliarden Euro jährlich“, sagt Professor Michael Adams von der Universität Hamburg. Seine Rechnung unterstellt, dass sich die Raucherpausen – wie von Arbeitgeberseite genannt – auf 40 Minuten pro Tag summieren.

Angesichts der Milliardenkosten kommt so mancher Chef in Versuchung, die Extrapause für Raucher abzuschaffen. Die Stiftung Warentest fragt: Darf er das? Ja er darf, denn Rauchen ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung, wie etwa der Gang zur Toilette.

Ob Raucherpausen bezahlte Arbeitszeit sind, kann ein Arbeitgeber ohne Betriebsrat entscheiden (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 4 TaBV 12/07). Viele Firmen erlauben Raucherpausen während der Arbeit. Sie dürften von Mitarbeitern aber genauso gut verlangen, zum Rauchen auszustempeln oder ein Pausenbuch zu führen. Wer das Ausstempeln vergisst oder sich nicht an ein Rauchverbot hält, riskiert in diesen Fällen eine Abmahnung, bei mehreren Verstößen sogar eine Kündigung (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az. 10SA 712/09).

Auch Raucherzimmer sind ein freiwilliges Zugeständnis des Arbeitgebers. Anders sieht es mit den gesetzlichen Pausen aus. Jedem, der zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Über diese Zeit dürfen Mitarbeiter frei bestimmen und natürlich hier auch rauchen. Gestattet der Chef das nicht in der Firma, müssen Arbeitnehmer dafür das Betriebsgelände verlassen.

Die Zigarettenpause und der Weg dorthin fallen übrigens nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sowohl für Mitarbeiter, die ausstempeln müssen, als auch für jene, die kurz eine Zigarette rauchen dürfen. Sollte ein Mitarbeiter nach einem solchen Unfall lange erkranken oder einen dauerhaften Schaden erleiden, bekäme er kein Verletztengeld und auch keine Rente.

Eine gute Nachricht gibt es: Im Vorstellungsgespräch darf ein Bewerber nicht gefragt werden, ob er Raucher ist. Fragt der Vertreter der Firma trotzdem, darf man die Unwahrheit sagen.