Berlin. Das Auto des Tatverdächtigem im Fall Rebecca wurde bei einer Fahrt durch Brandenburg erfasst. Doch wie funktioniert das technisch?

Im Fall der vermissten 15-jährigen Rebecca ermittelt die Polizei, warum und wohin der tatverdächtige Schwager – wohl nach Rebeccas Tod – mit seinem Auto unterwegs war. Einen Anhaltspunkt gibt es dabei schon: Das Auto des Verdächtigen ist von einer automatischen Kennzeichenerfassung registriert worden. Wir erklären, wie diese Technik funktioniert.

In Brandenburg nutzt die Polizei seit 2010 die automatische Kennzeichenfahndung KESY. Mit ihr wurde auch im

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das Auto auf der Autobahn erfasst. Mit KESY werden zum einen Daten erhoben, wenn es um die Gefahrenabwehr gehe, wie Mario Heinemann, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, am Mittwoch erläuterte. Dabei gehe es etwa um die Suche nach zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen, weil sie gestohlen oder für Straftaten genutzt wurden.

Kennzeichen anderer Fahrzeugen werden gelöscht.

Der Laie erkennt die Geräte für KESY kaum

Dieses Auto wurde im Fall Rebecca auf der Autobahn in Brandenburg erfasst.
Dieses Auto wurde im Fall Rebecca auf der Autobahn in Brandenburg erfasst. © dpa | ---

Zum anderen können die Daten nach Angaben von Heinemann nach einem richterlichen Beschluss jedoch erneut ausgelesen und gesichtet werden. Dieses Vorgehen ist im Polizeigesetz Brandenburgs (§36a) legitimiert. Neun Geräte sind den Angaben zufolge landesweit stationiert. Vom Äußeren sind sie für Laien nicht zu erkennen.

Sie erfassen ähnlich der üblichen Blitzer per Kamera das Nummernschild, aber nicht die Frontscheibe des Fahrzeugs. Der Fahrer des Wagens ist damit nicht zu identifizieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein ähnliches Vorgehen der Polizei in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg im Dezember 2018 zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Das Recht auf die Selbstbestimmung über eigene Daten werde verletzt, schon die Erfassung der Kennzeichen an sich sei freiheitsbeeinträchtigend. Gegenstand der Klagen waren nur die Vorschriften in diesen drei Bundesländern, obwohl weitere Länder die Technik nutzen. (BM/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf www.morgenpost.de.