Langeoog/Borkum. Die Fähren stocken die Fahrpläne zu den ostfriesischen Inseln auf, die ersten Urlauber kommen. Doch in Corona-Zeiten stellt sich für sie eine wichtige Frage: Wie lange müssen sie mindestens bleiben?

Die ostfriesischen Inseln haben eine Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder zugelassenen Touristen unterschiedliche Regeln.

Während im übrigen Niedersachsen ab jetzt gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen, aber nicht die gesamten Tage bleiben müssen, sieht die Landesverordnung für die Inseln einen Mindestmietdauer von sieben Tagen vor.

Wiederbelegungsfrist und Mindestaufenthaltsdauer

Gleichzeitig gesteht die Verordnung im Abschnitt zu den Inseln den Kommunen auch die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, wer sie betreten darf. Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) macht davon Gebrauch und setzt statt Mindestaufenthalt auf die sogenannte Wiederbelegungsfrist wie auf dem Festland: "Worum es geht ist ja, dass die Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer bleiben."

Norderney und Juist verkünden auf ihren Webseiten hingegen, die Unterkunftsmiete für mindestens eine Woche sei Voraussetzung für Touristen. Das deckt sich mit der Landesverordnung, die für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze gedacht ist.

Vorerst noch kein Tagestourismus

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln demnach nun auch erlauben. Für Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber erstmal nicht denkbar. Wegen der hohen Fluktuation und weil man mögliche Infektionswege nicht nachvollziehen könne. "Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13.000 Menschen auf einmal versorgen?", fragte Horn. So viele hielten sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf der Insel auf. Auch die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so schnell zuzulassen.

Bei den Gästen herrsche Verunsicherung, was nun gelte, so Horn. Als am Samstagnachmittag die Landesverordnung mit der Mindestmiet-Regelung erschien, hätten sie und ihre Kollegen auf den anderen Inseln keine klare Auskunft geben können. "Die war nicht eindeutig auszulegen. Das war sehr unglücklich", so Horn. "Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass für uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt, ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei verschiedenen Haushalten."

Kontrollen an den Fähren

Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, wird Horn zufolge an den Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen werden und Mieter von Ferienwohnungen die Buchungsbestätigung vorlegen. Die Fähren nach Borkum, Juist oder Norderney fahren aktuell nur mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Mund- und Nasenschutz ist an Bord Pflicht. Die Anbieter stocken die Fahrpläne für die erwarteten Touristen in dieser Woche zum Teil auf.

Die sieben Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden. Hotels sollen nach den Plänen der Landesregierung mit Einschränkungen ab 25. Mai wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen. (dpa)