Elmshorn. Der 36 Jahre alte Mann hatte keine Fahrkarte und wollte sich nicht ausweisen. Dafür fand die Polizei bei Ihm eine Waffe und Drogen.

Ein betrunkener Reisender ohne Bahnticket hat sich gewaltsam gegen seinen Rauswurf aus dem Zug gewehrt. Ein zufällig anwesender Bundespolizist konnte den Mann schließlich in Elmshorn aus dem Zug werfen.

Der Vorfall hat sich am Freitagabend in einem Regionalexpress ereignet, der von Hamburg nach Kiel unterwegs war. Während der Fahrkartenkontrolle stieß die Zugbegleiterin auf den 36-Jährigen, der kein Ticket gelöst hatte.

Betrunkener Fahrgast weigert sich, seine Personalien herauszugeben

Seine Personalien wollte der Mann nicht herausgeben. Daraufhin bat die Kontrolleurin einen Bundespolizisten um Hilfe, der sich in Uniform auf dem Heimweg befand.

Dieses Messer stellten die Bundespolizisten bei dem 36 Jahre alten Bahnreisenden sicher.
Dieses Messer stellten die Bundespolizisten bei dem 36 Jahre alten Bahnreisenden sicher. © Bundespolizei | Bundespolizei

Der wies den 36-Jährigen an, beim nächsten Halt in Elmshorn den Zug zu verlassen, wo am Bahnsteig bereits eine alarmierte Streife der Bundespolizei wartete. Damit war der Mann nicht einverstanden. Er kam weder den Aufforderungen des Zugpersonals noch den Anweisungen des Polizeibeamten nach.

Weil er den Zug nicht verlassen wollte, leistete der Mann aktiven Widerstand

Erst nach mehrmaliger Aufforderung des Bundespolizisten verließ der Mann den Zug, jedoch leistete er laut Polizeiangaben dabei aktiven Widerstand. Zudem beleidigte er den Bundespolizisten und zeigte ihm den Mittelfinger.

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Die Kollegen des Beamten geleiteten den 36-Jährigen schließlich auf die Wache am Elmshorner Bahnhof. Bei der Durchsuchung des Mannes stießen sie auf eine geringe Menge Cannabis und ein Messer - die Beweismittel wurden sichergestellt.

Der Atemalkoholtest bei dem betrunkenen Mann ergab 0,93 Promille

Ein Atemalkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von 0,93 Promille. Daraufhin wurde ein Arzt angefordert, der dem Mann eine Blutprobe abnahm. Gegen den renitenten Reisenden wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Erschleichens von Leistungen ermittelt.