Berlin. Seehofer hat eine rechtsextreme Gruppierung verboten. Die „Wolfsbrigade 44“ plante die Einführung eines „germanischen Sittengesetzes“.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag die Neonazi-Gruppe „Wolfsbrigade 44“, auch „Sturmbrigade 44“ genannt, verboten. Dies gab sein Sprecher am Morgen im Kurznachrichtendienst Twitter bekannt. Wer die Grundwerte der freiheitlichen Gesellschaft bekämpfe, „bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren“, erklärte Seehofer.

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Im Juli 2019 hatte die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Wohnungen von Beschuldigten in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsuchen lassen.

„Wolfsbrigade 44“ wollte „germanisches Sittengesetz“ einführen

Damals standen sechs Beschuldigte im Verdacht, 2018 innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ als „bewaffneten Arm“ gebildet zu haben, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Erklärtes Ziel der Gruppierung, das offenbar auch mit Gewalt verfolgt werden sollte, sei das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“.

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Im Juli diesen Jahres bezeichneten Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang und Seehofer Rechtsextremismus als größte Bedrohung für die innere Sicherheit . Die Zahl der Anhänger und der „gewaltorientierten Rechtsextremisten“ ist nach dem im Juli veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2019 stark gestiegen. Im Februar 2020 hatte es in Hanau einen rechten Anschlag mit zehn Toten gegeben.

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder auch in staatlichen Institutionen Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus, unter anderem bei der Polizei , bei der Bundeswehr sowie in Behörden .

(afp/raer)