Aufsichtsrat verspricht besseren Lärmschutz für die Anwohner. Diskussion um die Finanzierung des Berliner Prestigebaus geht weiter.

Berlin. Die Entscheidung über den Eröffnungstermin des neuen Hauptstadtflughafens ist erneut verschoben worden. Der 17. März 2013 werde weiterhin anvisiert, allerdings könne der Termin bislang noch nicht bekräftigt werden, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Donnerstag nach einer Sitzung des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg.

Die Entscheidung solle erst bei der kommenden Sitzung des Gremiums am 14. September fallen. Einigen konnten sich die Aufsichtsratsmitglieder aber auf einen verbesserten Schallschutz.

Der Aufsichtsrat war streng von der Öffentlichkeit abgeschirmt auf dem Flughafengelände zur Beratung zusammengekommen. Neben dem Termin und dem Schallschutz wurde dabei auch ein Finanzierungsplan debattiert. Wegen der bislang auf März 2013 verschobenen Eröffnung und Mehrkosten für Lärmschutzmaßnahmen drohte dem Airport zum Jahresende das Geld auszugehen.

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Der Flughafenbau lässt sich nach Einschätzung des Aufsichtsrates aber trotzdem sichern. Das Kontrollgremium habe einen Finanzierungsplan beraten, um die Lücke von 1,17 Milliarden Euro durch einen Mix von Eigenkapital, Überbrückungskrediten und Gesellschafterdarlehen zu schließen, sagte der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Rainer Bomba. „Die Gesellschafter stellen die Liquidität sicher,“ versprach er.

„Die Bundesregierung steht hinter dem Projekt und wird es nicht an die Wand fahren.“ Eine endgültige Entscheidung über das Konzept müsse aber ebenfalls im September beraten werden.

Festlegen konnten sich die Mitglieder des Aufsichtsrates unterdessen auf einen verbesserten Schallschutz für die Flughafen-Anwohner. Es würde ein exzellenter Lärmschutz gewährleistet, der besser sei als an allen anderen Flughäfen in Deutschland sowie in anderen Ländern, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD).

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Der sogenannte Klarstellungsantrag der Flughafengesellschaft beim brandenburgischen Infrastrukturministerium werde zurückgezogen und die jüngste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts werde berücksichtigt. Diese sieht vor, dass bei geschlossenen Fenstern im sogenannten Tagschutzgebiet ein Lärmpegel von 55 Dezibel niemals überschritten werde darf. Platzeck sagte jedoch auf Nachfrage, es gebe beim Lärmschutz bundesweit „keine reine Null“.