Berlin. Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann arbeiten an Konzept, das lesbischen Paaren Co-Mutterschaft erleichtert.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus will es lesbischen Paaren ermöglichen, dass beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden. "Bisher wird nur die gebärende Frau als Mutter eingetragen, und der zweiten Frau bleibt nur ein langwieriges Adoptionsverfahren. Das hat mit Gerechtigkeit und Vielfalt der Gesellschaft nichts zu tun", sagte die Grünen-Politikerin unserer Redaktion. "Wir werden gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium Lösungen für lesbische Paare mit Kindern vorlegen, die betroffenen Frauen gerecht werden."

Zuvor hatte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) zuversichtlich gezeigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der "jedenfalls für die unkompliziert gelagerten Fälle einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schafft".

Lesbische Paare: Frauen sollen beide als Mütter anerkannt werden


Als unstrittig bezeichnete Buschmann im Interview mit unserer Redaktion die registrierte Samenspende für lesbische Paare. "In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben", sagte er. "Da ist es eine gute Sache, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt werden."

Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. "Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren."

Paus betonte: "Neben der Familie aus Vater, Mutter, Kind haben wir auch ganz viele andere Familienformen. Diese Familien fühlen sich von den derzeitigen Gesetzen nicht ausreichend repräsentiert."

Bei einem lesbischen Elternpaar kann die Partnerin, die das Kind nicht selbst zur Welt gebracht hat, bislang über ein Adoptionsverfahren erziehungsberechtigt werden.

Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei Adoption sein


Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP Reformen im Familienrecht vereinbart. So sollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglicht werden. "Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist."

Die Ehe solle zudem nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein. Auch außerhalb der Ehe soll eine Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. (mit dpa)

Dieser Text erschien zuerst auf waz.de