Frankfurt a. M. Im Zweifel für den Angeklagten? Nicht im Fall Franco A. Die vielen Indizien führten zwingend zum harten Urteil, meint Miguel Sanches.

Im Fall Franco A. haben die Richter einen langen Weg bis zum Urteil zurückgelegt. Noch im Jahr 2018 sah dasselbe Oberlandesgericht Frankfurt keinen hinreichenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – genau dafür hat es den Bundeswehr-Offizier am Freitag verurteilt.

Es ist ein hartes Urteil, das eine abschreckende Wirkung haben dürfte. Indizienprozesse sind oft umstritten. Und der Paragraf 89a, der eingeführt wurde, um vor allem islamistische Attentäter zu verfolgen, erlaubt eine Tat zu bestrafen, die weder nachweislich geplant noch begangen wurde. Die Absicht zählt. Schwierig: die Beweisführung.

Im Zweifel für den Angeklagten? In diesem Fall ein "No Go"

Immerhin, im Fall Franco A. konnte man nicht nach der Devise "im Zweifel für den Angeklagten" vorgehen. Denn die Indizien waren erdrückend. Er hatte ein (antisemitisches und rassistisches) Motiv, führte Namenslisten, hatte den Hintergrund der mutmaßlichen Opfer ausgeleuchtet – vor allem hatte er Waffen.

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Auch jetzt, fünf Jahre nach seiner Festnahme, erschrickt man beim Gedanken, dass der Oberleutnant auf und dran war, bei der Truppe Karriere zu machen. Ganz sicher hat gerade sein Fall zu einem Umdenken geführt, zu einem neuen, strengeren Blick der Bundeswehr auf potenzielle Extremisten.

Bei den Sicherheitsorganen haben die Reflexe gestimmt. Wie schnell im Extremismus aus Worten Taten werden können, weiß man zu Genüge beim Oberlandesgericht Frankfurt, wo auch der Lübcke-Mordprozess über die Bühne ging.

Fall Franco A.: Echo auf Merkels Flüchtlingspolitik

Vor diesem Hintergrund versteht man, warum die Generalbundesanwaltschaft mit unerbittlicher Konsequenz am Verfahren festhielt und das Gericht zu einem exemplarisch harten Urteil kam. Nulltoleranz gegenüber Extremisten – das ist der unerklärte Leitgedanke dieses Urteils. Politisch ist es wie ein fernes Echo auf Angela Merkels Flüchtlingspolitik.

Dieser Artikel erschien zuerst auf waz.de.