Minsk. Das autoritär geführte Belarus macht es seinen Bürgerinnen und Bürgern beinahe unmöglich, das Land zu verlassen. Am Montag gab die Grenzschutzbehörde in einer Mitteilung neue Regeln bekannt - und die haben es in sich.
Schon seit Dezember dürfen Menschen, die keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung im Ausland haben, nicht mehr über den Landweg ausreisen. Seit gestern gilt das auch für Belarusinnen und Belarusen, die eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land besitzen.
Belarus: Ausreise war bisher per Flugzeug möglich
Bisher galt zumindest der Flugverkehr als halbwegs sichere Möglichkeit, das Land, das vom autoritär agierenden Präsidenten Alexander Lukaschenko regiert wird, zu verlassen. Nachdem dieser vor rund einer Woche ein Passagierflugzeug der zivilen Gesellschaft Ryanair zur Landung in der belarusischen Hauptstadt Minsk gezwungen hatte, ist der Flugverkehr größtenteils zum Erliegen gekommen.
Lukaschenko hatte das zivile Flugzeug zur Landung gezwungen, um den regimekritischen Blogger Roman Potassewitsch festnehmen zu können. Die Europäische Union hatte daraufhin beschlossen, in Zukunft keine Starts und Landungen von belarusischen Fluggesellschaften mehr zu erlauben. Europäische Politikerinnen und Politiker reagierten empört auf den Vorfall.
Opposition: Lukaschenko verletzt geltendes Recht
Offiziell erfolgen die neuerlichen Ausreisebeschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das gab zumindest die Grenzschutzbehörde am Montag in einer Mitteilung bekannt. Der Oppositionspolitiker Valery Kavaleuski warf Lukaschenko über Twitter vor, damit die Rechte oppositioneller Belarusinnen und Belarusen weiter einzuschränken und gegen das Gesetz zu verstoßen.
Lukaschenko will mit der weitgehenden Schließung der Landesgrenzen wohl auch ein intellektuelles Ausbluten seines Landes verhindern. Nach der als gefälscht geltenden Präsidentenwahl im vergangenen August hatten unter anderem viele Ärzte, IT-Experten und andere hoch qualifizierte Menschen das Land verlassen. (te/dpa)
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