Berlin. Olaf Scholz kommt mit seinem Entwurf zur Reform der Grundsteuer laut einem Medienbericht nicht weiter. Das Ministerium dementiert.

Scheitert Finanzministerium Olaf Scholz (SPD) mit seinem Entwurf zur Reform der Grundsteuer? Laut einem Medienbericht hat das Kanzleramt den Entwurf gestoppt. Das Scholz-Gesetz werde nicht in die Ressortabstimmung gehen, heißt es bei der „Bild“. Doch das Ministerium dementierte am Donnerstagvormittag. Die Ressortabstimmung sei seit längerem eingeleitet, sagte ein Sprecher von Scholz.

Die „Bild“ hatte berichtet, der Grund für die Verzögerung sei ein Zwist mit Bayern. Die CSU wünscht sich eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern möglich macht, eigene Wege beim Thema Grundsteuer zu gehen. Deshalb müsse sich Scholz vor einer Ressortabstimmung erst mit der bayerischen Landesregierung einigen, schreibt die „Bild“.

Alles ganz anders, heißt es aus dem Finanzministerium: Es sei immer klar gewesen, dass sich das Kabinett erst nach einer Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel damit befassen werde. Diese Anhörung sei für den 10. Mai im Finanzministerium geplant. Daran sollen Scholz und mehrere Landesminister teilnehmen. Danach solle der Gesetzentwurf ins Kabinett kommen.

Auch die Bild schreibt, dass sich Scholz am nächsten Freitag mit seinen Amtskollegen aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen will. Auch sollen vier Verfassungsexperten dabei sein.

Grundsteuer: Anhaltende Kritik an Scholz-Entwurf

Der Entwurf des Finanzministers sieht vor, dass bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen soll. Bayern aber will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Das Kabinett wollte den Gesetzentwurf des Finanzministers ursprünglich schon im April verabschieden. Die Kritik daran war aber immer größer geworden. Der Entwurf hatte sich deshalb schon verzögert. Kritiker werfen Scholz unter anderem vor, seine Pläne führten zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer mache.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungswerte eine Reform der Grundsteuer gefordert und dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Sollte die Reform scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Den Kommunen würden dann jährlich 14,8 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen.

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(sdo/rtr/dpa)