Berlin. Tag der Entscheidung beim Urheberrecht: Das EU-Parlament stimmt über die heftig umstrittene Reform ab. Zuvor gab es europaweit Protest.

Leistungsschutzrecht, Uploadfilter – mit ihrer geplanten Urheberrechtsreform steht die Europäische Union seit Wochen in der Kritik.

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Sollten die Abgeordneten dem Vorhaben zustimmen, dürfte es noch vor der Europawahl Ende Mai in Kraft treten. Alles Wichtige zum Thema.

Worüber stimmt das Europaparlament ab?

Mitte Februar hatten Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach langen Verhandlungen einen Kompromiss bei der Reform des angestaubten Urheberrechts erzielt. Mit diesem Vorhaben soll das Copyright ans Internet-Zeitalter angepasst werden. Die EU-Staaten haben den Kompromiss – auch mit einem deutschen Ja – bestätigt. Die Zustimmung des Plenums steht noch aus. Normalerweise ist das nur eine Formalie. Doch dieses Mal ist vieles anders.

Warum ist das Thema so brisant?

Die einen befürchten Zensur und den Tod des freien Internets. Die anderen knüpfen die Reform an das Überleben von Künstlern, Kreativen und Autoren. Die Debatte wird emotional geführt. Und zwei Themen stehen im Mittelpunkt: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 sowie die mögliche Einführung sogenannter Upload-Filter, die aus Artikel 13 resultieren könnte.

Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten gegen die Reform auf die Straße. Aus Sicht der Befürworter geht es allein darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Zehntausende protestieren gegen Uploadfilter

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    Eine Recherche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), die am Montagabend veröffentlicht wurde, zeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium offenbar seine Interessen in Bezug auf die Gaspipeline „Nord Stream 2“ mit der Abstimmung in der Urheberrechtsreform verknüpft hat.

    Frankreich ist demnach ein großer Befürworter des neuen Urheberrechts. Dem deutschen Wunsch nach der Pipeline mit Russland stand die Regierung in Paris jedoch kritisch gegenüber. Ein Vertreter Frankreichs habe in Brüssel öffentlich darüber gesprochen, dass es sich um eine nützliche Koinzidenz dieser beiden Themen handele.

    Im Klartext: Deutschland bekommt seine Pipeline, Frankreich sein strengeres Urheberrecht. Laut dem Bericht der FAZ hat die Bundesregierung diesen Handel in Betracht gezogen. Eine Antwort habe man der Zeitung für Dienstag zugesagt.


    Was besagen Artikel 11 und Artikel 13?

    Artikel 11 hat zum Ziel, dass Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen demnach nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.

    Demonstranten gegen die Urheberrechtsreform in Leipzig.
    Demonstranten gegen die Urheberrechtsreform in Leipzig. © dpa | Peter Endig

    Zum anderen werden Plattformen wie YouTube nach Artikel 13, der in der finalen Fassung des Gesetzes Artikel 17 heißt, stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden.

    Falls Inhalte doch illegal auf den Plattformen landen, haften diese automatisch, sofern sie nicht größte Anstrengungen unternommen haben, sich die notwendigen Lizenzen zu besorgen oder das Hochladen zu verhindern. Ausnahmen gibt es nur für wenige Firmen.

    Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

    Die Richtlinie räumt einigen Institutionen Ausnahmen ein. Universitäten und Hochschulen („Forschungsorganisationen“) sind ebenso von der Richtlinie ausgenommen wie der Gebrauch von urheberrechtlich geschütztem Material im Unterricht.

    Auf Bibliotheken und Museen („Einrichtungen des Kulturerbes“) trifft die Richtlinie ebenfalls nicht zu.

    Und wo ist das Problem?

    Kritiker befürchten eine Zensur des Internets durch den möglichen Einsatz von Upload-Filtern, die Inhalte wie Videos und Fotos schon beim Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen und gegebenenfalls blockieren. Ausnahmen für satirische Beiträge, Remixe oder Memes, die häufig mit urheberrechtlich geschütztem Material arbeiten, sind bislang nicht geplant.

    Kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Reform des Urheberrechts im EU-Parlament protestierten Tausende in Europa gegen das Vorhaben.
    Kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Reform des Urheberrechts im EU-Parlament protestierten Tausende in Europa gegen das Vorhaben. © dpa | Peter Endig

    Der Kritik haben sich mittlerweile Politiker aus fast allen Parteien angeschlossen. Vor allem Google – und damit auch YouTube – hatte gegen die Reform mobil gemacht und unter anderem ganzseitige Zeitungsanzeigen geschaltet. Der Entwurf der Urheberrechtslinie könne dazu führen, dass „die Vielfalt von online verfügbaren Informationen möglicherweise beeinträchtigt wird“, schreibt Google online.

    Gegner des Leistungsschutzrechts sehen insbesondere für kleine Verlage Nachteile. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden und hätten eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co.

    Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Außerdem wäre die Medienvielfalt im Netz nach Ansicht der Kritiker eingeschränkt. Die großen Verlegerverbände in Deutschland begrüßen die Reform hingegen.

    Welche Alternativen gibt es?

    Als Lösung bieten Verwertungsgesellschaften wie die Gema Plattformen wie Youtube an, das gesamte Angebot an Lizenzen zu erwerben. Wie der Journalist Friedhelm Greis auf Golem.de analysiert, geht es dabei aber um Inhalte, die Yotutube bereits jetzt selbstständig sperrt. Greis schreibt: „Obwohl eine Plattform die Inhalte der von den Verwertungsgesellschaften vertretenen Urheber gar nicht nutzen möchte, soll sie dennoch die Lizenzgebühren zahlen, um sich gegen drohende Abmahnungen abzusichern.“

    Was ist Fair Use?

    Im Urheberrecht der USA gibt es eine Ausnahme, die „Fair Use“ genannt wird. Darunter fällt die Verwendung von eigentlich urheberrechtlich geschützten Werken für Parodien.

    Was sagt die Bundesregierung?

    In Deutschland ist der Konflikt in der Bundespolitik angekommen - und hat zum Konflikt innerhalb der Regierung geführt. Justizministerin Katarina Barley ist eigentlich gegen Artikel 13, ebenso Digital-Staatssekretärin Dorothee Bär. Durchsetzen konnten sie sich nicht, Deutschland stimmte dem Kompromiss kürzlich zu.

    Pikanterweise hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung von Uploadfiltern abgelehnt. So heißt es in den Zeilen 2212 bis 2214 des Vertrages: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

    Die SPD will sich nun doch wieder gegen die umstrittenen Filter stemmen. Ein Parteikonvent beschloss am Samstag in Berlin, Anträge der SPD-Gruppe im Europaparlament zu unterstützen, die auf eine Verhinderung sogenannter Uploadfilter zielen.

    Die SPD stehe zwar an der Seite der Urheber, Kreativen und Künstler, doch setze man sich auch für die Freiheitsrechte in digitaler Zeit ein. Statt Videos und Musik herauszufiltern, sollten sie gemäß des Urheberrechts bezahlt werden. In der SPD geht man von einem geschlossenen Nein der eigenen Abgeordneten im Europaparlament zu dem umstrittenen Artikel 13 bei der Abstimmung an diesem Dienstag aus.

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    Erst am Montag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die umstrittene Reform verteidigt. „Ich halte es für vertretbar“, sagte Merkel am Montag bei einem Bürgerdialog in Bremerhaven. „Wir wollen doch das Internet nicht beschneiden“, sagte sie angesichts der Proteste. Sie warf Plattformen wie YouTube vor, diese zu schüren, aber Geld damit zu verdienen, „dass andere Leute sie benutzen, gleichzeitig die, die Inhalte bereitstellen, dafür nichts kriegen“.

    Es müsse aber auch im Internet so sein, dass wie in der realen Welt geistige Produkte geschützt würden. Wer bei Streaming-Diensten wie Spotify oder Apple Musik hören wolle, müsse dafür auch bezahlen. „Auch im Internet muss die geistige Tätigkeit noch irgendetwas bedeuten.“

    Es gebe auch in der CDU neue Überlegungen, wie man Upload-Filter vermeiden könne. „Jetzt eindeutig zu sagen, hier wird nur gegen das Internet vorgegangen von den ‘Oldies’, die keine Ahnung haben, was da im Internet los ist - das ist nicht richtig.“

    Welche Proteste gab es?

    Europaweit gingen Menschen gegen die geplante Reform auf die Straße. Die größte Demonstration in Deutschland gab es mit rund 40.000 Teilnehmern am Wochenende in München.

    Das deutsche

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    Für einen Tag zeigte das Online-Lexikon anstelle von Millionen Wissensartikeln eine schwarze Protestnote auf seiner Homepage.

    Die Piratenpartei hat darüber hinaus ein Plugin veröffentlicht, das Betreiber von Wordpress-Seiten installieren können. Wer das Plugin aktiviert, erhält automatisch auf seiner Internetseite ein eingeblendetes Banner. Dieses informiert Besucher darüber, das die Homepage aufgrund des Protests 24 Stunden lang nicht erreichbar ist.

    Auf Twitter ist unter Kritikern der Reform seit einigen Wochen der Hashtag #niemehrCDU sehr beliebt. Der CDU-Abgeordnete Axel Voss ist einer der größten Befürworter der Reform. (rtr/dpa/tm/mein/cho)