Berlin. Dieses Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel mag Recht umsetzen, aber es entmündigt Frauen. Nun ist die Politik gefordert.

Es ist ein Wort auf der Webseite der Gießener Ärztin Kristina Hänel, das ihr ziemlich viel Ärger eingebracht hat. Unter der Rubrik „Spektrum“ führt sie auf, welche Leistungen sie anbietet. Dort steht neben „EKG“, „Lungenfunktionsuntersuchung“ auch eben dieses eine Wort „Schwangerschaftsabbruch“.

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Die Begründung: Sie habe gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen.

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Ein Urteil, das der Rechtslage – der korrekten Interpretation des

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– sicher entspricht, aber nicht zu verstehen ist. Und das Leben von Frauen gefährdet.

Gesetz erklärt alle Frauen für minderbemittelt

Wer sich die Webseite der Ärztin anschaut, könnte leuchtende Farben erwarten, Schwangerschaftsabbruch in Neonschrift, eine Preisliste, Bilder von glücklichen Frauen, die gerade abgetrieben haben. All das ist nicht der Fall. Interessierte können durch das Anklicken des Wortes in grauer Schrift lediglich Informationen bestellen, die per E-Mail zugeschickt werden.

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aber es entmündigt die Hälfte Deutschlands. Alle Frauen und Mädchen werden hier für emotional labil und minderbemittelt erklärt. Glaubt irgendjemand, dass eine Frau ein Kind leichtfertiger abtreiben würde, nur weil sie weiß, zu welchem Arzt sie in dieser Notsituation gehen kann?

Bundesärztekammer: Lebenswichtige Infos sind keine Werbung

Der Paragraf 219a gehört abgeschafft oder verbessert,

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Union und AfD sperren sich, weil sie den Schutz ungeborenen Lebens gefährdet sehen. Doch das Gesetz gefährdet vor allem das Leben von Frauen. Derer, die in ländlichen Regionen schon jetzt keine Ärzte mehr finden, die Abtreibungen vornehmen.

Auch die Bundesärztekammer beklagt, dass der Druck der Abtreibungsgegner auf Ärzte zunimmt und sie einschüchtert. Lebenswichtige Informationen werden zu „Werbung“ erklärt und das Thema Abtreibung zurück in die Schmuddelecke gedrängt.