Berlin. Ministerin Barley fordert eine Änderung des Paragraphen 219a. Noch im Herbst soll das Werbeverbot für Abtreibungen reformiert werden.

Vor dem Berufungsprozess gegen die Allgemeinärztin Kristina Hänel dringt Justizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine

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im Strafgesetzbuch. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley unserer Redaktion.

Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragraphen geführt werden, erklärte die Ministerin, unter anderem im Hinblick auf Hänel. Paragraph 219a stellt das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, nach Meinung von Kritikern aber auch die sachliche Information.

Vertrauen in die Unterstützung der Kanzlerin

Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley unserer Redaktion weiter. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“ Barley hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen.

Die Ärztin Kristina Hänel vor dem Amtsgericht in Gießen.
Die Ärztin Kristina Hänel vor dem Amtsgericht in Gießen. © dpa | Boris Roessler

Ausgelöst hatte den Streit in der Regierung der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungen gehören.

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weil es den Tatbestand der unerlaubten Werbung für Abbrüche erfüllt sah. Über Hänels Berufung wird am Freitag verhandelt.