Berlin. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum Schutz vor überhöhten Mieten auf den Weg gebracht. Die geltende Mietpreisbremse wird verschärft.

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Mieter vor überhöhten Preisen schützen. Das Gesetzpaket, das am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, enthält unter anderem

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und Grenzen für die finanzielle Beteiligung von Mietern an Modernisierungskosten. Das Gesetz löste gemischte Reaktionen aus.

„Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Anschluss an die Sitzung am Mittwoch in Berlin. Das Mieterschutzgesetz stärke die Rechte von Mietern und schütze Menschen vor Verdrängung. Auch Innenstädte müssten für Normalverdiener bezahlbar sein, sagte Barley.

„Es kann nicht sein, dass Polizistinnen und Krankenpfleger sich in einigen Städten keine Wohnungen mehr leisten können und täglich stundenlang zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen.“

Geltende Mietpreisbremse krankte an mangelnden Informationsrechten

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte die Verschärfung der Mietpreisbremse direkt nach der Wahl ganz oben auf ihre Prioritätenliste gesetzt.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte die Verschärfung der Mietpreisbremse direkt nach der Wahl ganz oben auf ihre Prioritätenliste gesetzt. © dpa | Michael Kappeler

Die Mietpreisbremse, nach der die monatlichen Wohnkosten nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Preisen liegen dürfen, wurde in der vergangenen Wahlperiode beschlossen, krankte den Angaben zufolge aber an mangelnden Informationsrechten der Mieter. Künftig müssen Vermieter, wenn sie mehr als zehn Prozent der üblichen Miete verlangen, begründen, warum eine Ausnahme vorliegt. Das kann etwa bei Neubauten oder höheren Vormieten der Fall sein.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die erweiterten Auskunftspflichten für Vermieter, sieht aber nach wie vor „die Hauptprobleme ungelöst“. Dazu zählte der Chef des Verbandes, Lukas Siebenkotten, unter anderem die Tatsache, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gilt. Außerdem fehle eine wirkungsvolle Sanktion für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten.

Modernisierungskosten dürfen nur zu acht Prozent umgelegt werden

Das Paket von Barley enthält zudem Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Mieter aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Künftig sollen demnach Vermieter nur noch acht statt bislang elf Prozent von aufgebrachten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen dürfen. Dies gilt für Häuser in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesweit soll eine neue Kappungsgrenze eingeführt werden, nach der die Miete nach einer Modernisierung nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter im Monat steigen darf.

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    Schikanöse Modernisierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass Mieter aus ihren Wohnungen regelrecht vertrieben werden, sollen nach Barleys Plänen künftig mit Geldbußen geahndet werden. Für betroffene Mieter soll es zudem Schadensersatzansprüche etwa für die Kosten des Umzugs oder die Differenz zu einer dann höheren Miete geben.

    Paritätischer Wohlfahrtsverband findet Reform „enttäuschend“

    Nach Auffassung des Deutschen Städtetag kann das Gesetz dazu beitragen, den Anstieg von Mieten zu begrenzen. Städtetagspräsident Markus Lewe forderte außerdem „anerkannte qualifizierte Mietspiegel, die nicht immer wieder gerichtlich angefochten werden können“. Die ortsübliche Vergleichsmiete müsse rechtssicher und unkompliziert zu ermitteln sein. „Dann kann die verschärfte Mietpreisbremse tatsächlich besser wirken“, sagte Lewe.

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Mietrechtsreform hingegen als „enttäuschend“. Um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig. (epd)