Düsseldorf. Er wurde nach Tunesien abgeschoben – zu Unrecht, urteilte ein Gericht. Doch die Stadt Bochum will Sami A. nicht wieder zurückholen.

Das juristische Tauziehen um den

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geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen.

Mittlerweile habe die Stadt gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium am Montag auf Anfrage in Düsseldorf mit.

Richter drohen Stadt Bochum mit Zwangsgeld

Bochum wehrt sich gegen das am 13. Juli per Eilentscheidung verhängte

– da war Sami A. bereits

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– und die anschließende Vollstreckungsentscheidung, ihn auf Staatskosten zurückzuholen. Dafür hatte das Verwaltungsgericht unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro eine Frist gesetzt, die an diesem Dienstag um Mitternacht ausläuft.

Seehofer stellt sich hinter Abschiebung von Sami A.

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    Die Anwältin von Sami A. könne eine Festsetzung des Geldes beantragen, um der Forderung Druck zu verleihen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Dies werde aber frühestens nach Ablauf der Frist geschehen – also frühestens am Mittwoch. Solange die Anwältin keinen Antrag stelle, werde das Gericht keine weiteren Schritte einleiten.

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    ist derzeit in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind. Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der

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    angehörte.

    Bundesregierung glaubt nicht an Rückkehr von Sami A.

    Er selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

    Die Bundesregierung rechnet offenbar nicht mit einer baldigen Rückkehr von Sami A. aus Tunesien nach Deutschland. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts verwies laut einem Bericht des „Spiegel“ auf Angaben der tunesischen Behörden, wonach A. nicht über seinen Reisepass verfügt und damit nicht ausreisen kann. „Wenn er das Land nicht verlassen darf, muss man das zunächst einmal so akzeptieren“, fügte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums laut dem Bericht hinzu. (dpa/W.B.)