Tunis/Düsseldorf/Berlin. Die illegale Abschiebung von Sami A. wirft viele Fragen auf, zum Beispiel zur Rolle von Bundesinnenminister Seehofer. Ein Überblick.

Der Fall Sami A. beschäftigt nicht nur Gerichte und Ministerien, sondern auch viele Gemüter. Schließlich gilt der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden als Gefährder. Seit Monaten bemühten sich Behörden darum, den Tunesier so schnell wie möglich abzuschieben.

Womöglich waren sie aber zu schnell. Denn nach Auffassung eines Gerichts durfte Sami A. gar nicht

Auch interessant

werden. Was nun? Fragen und Antworten zu einem brisanten Thema.

Wer ist Sami A.?

Der 1976 geborene

Auch interessant

kam 1997 zum Studium nach Deutschland. Erst studierte er Textiltechnik, später Technische Informatik, schließlich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an. Dort lebte er auch zuletzt mit seiner Familie. Seine Ehefrau und seine vier Kinder sind deutsche und zugleich tunesische Staatsangehörige.

Was wird ihm vorgeworfen?

Sami A. soll 1999/2000 in einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan eine militärische Ausbildung erhalten und zeitweise zur Leibgarde von al-Kaida-Anführer Osama bin Laden gehört haben. Auch danach hielt er angeblich Kontakt zu salafistischen Kreisen. Sami A. bestreitet beides.

69 zum 69. - Seehofer-Zitat zur Abschiebung

weitere Videos

    Die Bundesanwaltschaft leitete 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein – wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es wurde 2007 eingestellt. Sami A. fiel in Deutschland laut Oberverwaltungsgericht Münster strafrechtlich nur unerheblich auf. Allerdings gehöre „eine unauffällige Lebensführung typischerweise zum Erscheinungsbild eines

    Auch interessant

    .

    Was genau lief bei seiner Abschiebung schief?

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ordnete am 20. Juni an, die Abschiebung sofort zu vollziehen. Zuständig war die Ausländerbehörde in Bochum. Während die Vorbereitung lief, wurden am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drei Klagen von Sami A. verhandelt.

    Das Gericht wies die Behörden nach eigenen Angaben ausdrücklich darauf hin, dass Sami A. nicht abzuschieben sei, solange kein Urteil gefällt ist. Als dieses dann am Freitagmorgen an die Beteiligten verschickt wurde, war Sami A. schon nicht mehr in Deutschland.

    Welche Rolle spielte Bundesinnenminister Horst Seehofer ?

    Seehofer hatte vehement für eine Abschiebung plädiert. Er sei „entschlossen, da weiter dran zu bleiben“, sagte er zum Beispiel Anfang Mai. Das Bundesinnenministerium unterstützte jetzt nach eigenen Angaben die NRW-Behörden bei der Abschiebung. Seehofer sei erst nach Übergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden informiert worden. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium.

    Was sagt das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen?

    Das Ministerium verteidigt sich damit, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Abschiebungsandrohung noch am 11. Juli für rechtens erklärt habe. In einer solchen Androhung wird Betroffenen mitgeteilt, dass sie binnen kurzer Zeit das Land verlassen müssen. Daraufhin sei die Abschiebung eingeleitet worden. „Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor“, heißt es.

    Wie begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung?

    Für das Gericht ist nicht entscheidend, ob Sami A. früher einen Top-Terroristen schützte oder heute als

    Auch interessant

    eingestuft wird. Ihm drohe in Tunesien eine beachtliche Gefahr, etwa Folter. Das schließe rechtlich eine Abschiebung aus. Dass die Behörden Sami A. dennoch abschoben, ist aus Sicht des Gerichts „grob rechtswidrig“.

    Werden die tunesischen Behörden den Abgeschobenen zurückschicken?

    Damit ist vorerst nicht zu rechnen. Die tunesischen Behörden berufen sich auf die Souveränität ihrer Justiz und wollen in dem Fall erst einmal selbst ermitteln.

    Droht Sami A. tatsächlich Folter?

    Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch kritisieren immer wieder Fälle von Folter durch die tunesische Polizei und Sicherheitskräfte. Zwar gebe es keine systematische Folter mehr, wie noch unter Zeiten des Diktators Ben Ali, aber gerade unter Verweis auf die nationale Sicherheit komme es vereinzelt zu brutalen Verhörmethoden.

    Wie steht Tunesien zur Abschiebung von Gefährdern aus Deutschland?

    Viele Tunesier wollen islamistische Gefährder oder Straftäter nicht im Land haben. Sie sehen darin eine Gefahr für die Sicherheit. Viele Gefängnisse sind schon überfüllt. Eine Präventionsstrategie gebe es nicht, bemängeln Kritiker.

    Aus Tunesien haben sich nach Schätzungen bis zu 6000 Menschen der Terrormiliz IS in Syrien und im Irak angeschlossen. Ihre Rückkehr ist umstritten. Immer wieder kommt es auch in Tunesien zu Anschlägen und Angriffen auf Sicherheitskräfte.

    Wie viele Abschiebung nach Tunesien gab es in der Vergangenheit?

    Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland nach Tunesien ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 wurden nur 17 Tunesier in ihr Heimatland zurückgebracht. 2016 waren es 116 und 2017 bereits 251, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. In diesem Jahr sind von Januar bis Ende Mai schon 155 Menschen in den Maghreb-Staat zurückgeführt worden.

    Ist das Tauziehen um Sami A. ein Einzelfall?

    Nein. 2017 wurde ein Flüchtling nach Afghanistan abgeschoben, obwohl sein Fall noch vor Gericht verhandelt wurde. Auf gerichtliche Anordnung wurde er im Dezember 2017 zurückgeholt. Der junge Mann hatte als Soldat mit den US-Streitkräften in Afghanistan zusammengearbeitet und wurde deshalb von den Taliban bedroht. Er darf nun als anerkannter Flüchtling in Deutschland bleiben.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die tunesischen Behörden ermitteln. Sie können Sami A. maximal 15 Tage festhalten, ohne ihn einem Richter vorzuführen. Das NRW-Flüchtlingsministerium und die Ausländerbehörde in Bochum wollen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen. (dpa)