München. Das Gericht hat geliefert. Nach fünf Jahren teils zäher Verhandlung schickt der Staatsschutzsenat Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren, lebenslänglich ins Gefängnis. Das ist sicherlich gut so.
Doch zwei weitere Urteile in diesem Verfahren überraschen. Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben wird zu zehn Jahren Haft verurteilt, wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Er soll die NSU-Tatwaffe mit beschafft haben, mit der neun rassistisch motivierte Morde begangen wurden. Die Bundesanwaltschaft forderte für den Mann aus Jena zwölf Jahre Haft.
Urteil gegen André E. ist herbe Niederlage für Ankläger
Wohlleben sitzt bereits seit sechs Jahre und sieben Monate in Untersuchungshaft. Sollte einer vorzeitigen Haftentlassung zugestimmt werden, liegen seine ersten Schritte wieder in Freiheit in nicht allzu weiter Ferne.
André E. muss als Terrorhelfer nur zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Von den übrigen Anklagevorwürfen, unter anderem Beihilfe zum versuchten Mord, wird er freigesprochen. Der Spruch ist eine herbe Niederlage für die Ankläger. Diese hatten vor einem Jahr für den bekennenden Neonazi noch zwölf Jahre Haft gefordert. Er könnte das vierte NSU-Mitglied sein, sagte damals Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten.

Zeugen erinnerten sich nicht, Akten waren vernichtet
Die Beihilfe sei dem Angeklagten nicht zu beweisen, urteilt dagegen der Senat, der in der Vergangenheit für harte Strafen bekannt geworden ist. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ – NSU – das sind zehn Morde, 15 Raubüberfälle und mindestens zwei Sprengstoffanschläge. Das sind aber auch deutsche Sicherheitsbehörden, die länger als ein Jahrzehnt daran scheiterten, die Täter zu stellen.
Der Staatsschutzsenat in München hatte die schwere Aufgabe, diese Verbrechen Jahre später juristisch aufzuarbeiten. Zeugen konnten sich nicht mehr erinnern, Asservate waren längst vernichtet worden und Akten verschwunden oder zerkleinert. 437 Tage lang wurde nach der Wahrheit gesucht.
Angehörige der NSU-Opfer erheben Vorwürfe
Bei allem juristischen Erfolg, dass das Verfahren mit Urteilen endet – über dem Prozess liegt ein dunkler Schatten. Die nach Bekanntwerden der NSU-Verbrechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel versprochene vorbehaltlose Aufklärung gibt es bis heute nicht. Diesen Vorwurf erheben Angehörigen der NSU-Mordopfer und ihre Anwälte.
Wer gehörte noch alles zum NSU-Netzwerk? Wie wurden die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle ausgesucht? Das sind nur zwei der bis heute offenen Fragen.
Gravierender Vertrauensverlust in Behörden
Abdulkarim Simsek, der Sohn des ersten NSU-Mordopfers Enver Simsek, spricht davon, dass Mittäter des NSU bis heute weiter unbehelligt und frei draußen herumlaufen können. Er sei tief enttäuscht darüber, dass die Straftaten nicht weiter aufgeklärt werden, kritisierte er einen Tag vor der Urteilsverkündung.
Der Vertrauensverlust ist gravierend. Deutsche Sicherheitsbehörden haben noch viel Arbeit vor sich, wollen sie das im vergangenen Jahrzehnt verspielte Vertrauen zurückgewinnen.
Schnelle Anklagen gegen weitere mutmaßliche NSU-Helfer wären dafür ein erster Schritt. Daran müssen sich Sicherheitsbehörden und die Justiz nun messen lassen.
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