Berlin. Die AfD wirft anderen Parteien oft fehlende Präsenz im Bundestag vor. Die SPD will dagegen vorgehen – mit einer Art Schichtdienst.

Mit einem neuen Schichtdienst-Modell sollen die 153 Abgeordneten der SPD nach kontroversen internen Debatten ihre Präsenz im

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erhöhen. Das geht aus einer Vorlage der Parlamentarischen Geschäftsführerin Dagmar Ziegler hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst hatte der „Spiegel“ über die Pläne berichtet.

Die SPD-Landesgruppen werden demnach auf Wunsch der Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles nach der Sommerpause in drei wechselnde Gruppen eingeteilt.

AfD stellt Fotos von leeren Plenumsreihen ins Netz

„Die jeweils erste Gruppe hat Dienst im Plenum, die zweite Gruppe hält sich in Rufbereitschaft auf und kann nach Alarmierung binnen 15 Minuten das Plenum erreichen, die dritte Gruppe muss nur bei besonderen Anlässen (Hammelsprung, Namentliche Abstimmungen, besondere Tagesordnungspunkte) ins Plenum kommen“, heißt es in dem Fraktionspapier.

Die

und den anderen Parteien unzureichende Präsenz vorgeworfen. Inzwischen schafft es die AfD-Fraktion aber auch nicht mehr wie anfangs, Sitzungen vollzählig mit ihren 92 Abgeordneten zu verfolgen.

Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Wenn es keine großen Debatten gibt wie

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(CDU), den Bundeshaushalt oder wichtige Gesetze, kommen zu den Fachdebatten meist nur die Experten für die jeweiligen Politikfelder.

SPD-interne Kritik an fehlender Präsenz

Die anderen Abgeordneten sitzen zum Beispiel in Ausschüssen, treffen Experten, lesen Akten, bereiten Reden und Gesetzesinitiativen vor oder zeigen Besuchergruppen aus den Wahlkreisen, wie das Parlament funktioniert.

Dennoch wird nicht nur SPD-intern schon lange kritisiert, dass die Präsenz oft unzureichend ist – und die Debatten im Plenum gestärkt werden sollen. Wer seiner Präsenzpflicht nicht nachkommen kann, muss das bei den Sozialdemokraten deshalb künftig mitteilen.

„Als entschuldigt gelten Fraktionsmitglieder nur dann, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben, im Auftrag der Fraktion, des Bundestages oder der Bundesregierung unaufschiebbare externe Termine wahrnehmen, sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden oder wegen krankheitsbedingter Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger nicht teilnehmen können“, wird in dem Papier betont. (dpa)