Kanzlerin stellt sich erstmals Befragung im Bundestag
•
Lesezeit: 2 Minuten
Berlin. Mit ihrer Teilnahme an einer Fragestunde löst die Kanzerlin eine Koalitionsvereinbahrung ein. Üblicherweise übernehmen dies Sekretäre.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellt sich am Mittwoch (12.30 Uhr) in der regelmäßigen Regierungsbefragung erstmals den Fragen der Abgeordneten. Es ist ein Novum: Kein Regierungschef zuvor hatte sich in diese Fragerunde begeben. Merkel kommt mit diesem Auftritt einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD nach. Darin heißt es: „Wir wollen, dass die Bundeskanzlerin dreimal jährlich im Deutschen Bundestag befragt werden kann, und die Regierungsbefragung neu strukturiert wird.“
Im Grunde sind alle Fraktionen im Bundestag an einer Reform dieser traditionellen Regierungsbefragung interessiert, „um eine wirksame parlamentarische Kontrolle und einen lebendigen öffentlichen Austausch zu ermöglichen“, wie es etwa in einem Grünen-Antrag vom Dezember heißt. Ein Vorschlag, wie die Befragung künftig ablaufen soll, wird derzeit von den Parlamentarischen Geschäftsführern erarbeitet.
Offene Fragerunde am Ende
Merkel wird noch nach dem alten Prozedere befragt. Sie will zunächst einen kurzen Einführungsvortrag zum Ende der Woche bevorstehenden G7-Gipfel geben. Zu dem Thema können dann Fragen gestellt werden.
Danach sind Fragen zu den Themen des Kabinetts vom Vormittag vorgesehen - unter anderem Kohlekommission und Parität bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Danach gibt es eine offene Fragerunde. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble moderiert den Angaben zufolge die Befragung der Kanzlerin.
FDP fordert Recht auf Befragung
Die FDP fordert indessen ein Recht der Opposition auf eine Befragung der Bundeskanzlerin. „Es ist gut, dass es eine solche Kanzlerbefragung auf freiwilliger Basis gibt“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: „Aber das reicht nicht aus. Für eine effektivere Kontrolle der Regierung fordern wir ein Recht der Opposition, eine solche Befragung auch dann verlangen zu können, wenn es sich die Kanzlerin nicht wünscht.“
Angela Merkels vierte Wahl zur Kanzlerin
1/30
Nach einem Eckpunktepapier von Anfang Mai will die FDP die Regierungsbefragung von bisher rund 30 auf 120 Minuten ausweiten. Für die Minister solle eine Anwesenheitspflicht gelten, um Fragen zu ihrem Ressort selbst beantworten zu können.
Staatssekretäre standen bisher für Fragen zur Verfügung
Bisher hatten dies häufig Staatssekretäre gemacht. Die Kanzlerin soll demnach mindestens einmal im Quartal - also viermal im Jahr - zur Teilnahme verpflichtet sein und darüber hinaus teilnehmen müssen, wenn dies 25 Prozent der Abgeordneten fordern. (dpa)