Berlin. Das Bamf prüft Fälle, in denen Flüchtlingen Asyl per „Fragebogen-Verfahren“ gewährt wurde. Doch die Teilnahme ist nicht verpflichtend.

Der Gesamtpersonalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat deutliche Kritik an den dienstlichen Vorgaben für die Asylprüfungen geübt, mit denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach spätestens drei Jahren kontrollieren soll, ob bei einem Flüchtling noch Gründe für einen Schutzstatus in Deutschland vorliegen.

Das geht aus einer „Sonderveröffentlichung“ hervor, die der Personalrat an die Bamf-Präsidentin Jutta Cordt gerichtet und am Montag ins Intranet der Behörde gestellt hat. Das Schreiben liegt dieser Redaktion vor.

Darin kritisieren die Personalrats-Chefs Rudolf Scheinost und Paul Müller „Dienstanweisungen“ der Bamf-Spitze zu diesen sogenannten Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen. „So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll“, heißt es in dem Schreiben.

Zahlreiche Klagen über bisheriges Vorgehen

Wer als geladener Flüchtling zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkomme, bekomme vom Bamf automatisch „einen positiven Vermerk“. Es gebe die ausdrückliche Anweisung an die Asylprüfer, „Papiere nicht anzufordern“, halten die Personalräte fest. Aufgrund dieser Anweisungen verhindere die Bamf-Leitung, die „Asylverfahren in einem rechtsstaatlichen Verfahren“ zu überprüfen.

Über das derzeitige Vorgehen würden sich „zahlreiche Entscheider“ in den Außenstellen der Behörde beklagen, heißt es in dem Schreiben der Personalräte an die Bamf-Spitze. „Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“ Dies betreffe nicht nur die Anerkennungen mittels „Fragebögen“.

„Teilnahme am Gespräch ist freiwillig“

Das Bamf bestätigte auf Nachfrage dieser Redaktion das Schreiben des Personalrats im Intranet. Zu den Vorwürfen in dem Brief an die Bamf-Spitze äußerte sich ein Behördensprecher nicht. Laut derzeitigem Gesetz können Flüchtlinge bei der Widerrufs- oder Rücknahmeprüfung nicht zur Mithilfe gezwungen werden.

Dieser Redaktion liegt ein Anschreiben der Bamf-Außenstelle in Essen vor, mit dem eine Irakerin zum zweiten Mal zu einem Gespräch für die Widerrufsprüfung eingeladen wurde. Ausdrücklich steht im Schreiben an die Frau, deren Status nun noch einmal geprüft werden soll: „Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig.“ Die Frau war Anfang 2015 mit ihren drei Töchtern nach Deutschland gekommen und hat hier per Fragebogen-Verfahren einen Schutzstatus erhalten.

Bamf wollte sich mit einfachen Verfahren Luft verschaffen

Stephan Harbarth, Vize-Chef der Unionsfraktion im Bundestag, will Flüchtlinge zur Mithilfe bei den Widerrufsprüfungen verpflichten. „Wir können nicht allein auf den guten Willen des Schutzberechtigten angewiesen sein“, sagt Harbarth dieser Redaktion. Gerade wenn es um Fragen der Identitätstäuschung und Sicherheit gehe, sei diese Mitwirkungspflicht wichtig und müsse per Gesetz festgeschrieben werden.

Insbesondere wenn das Bamf beim Erstverfahren Fehler gemacht hat oder die Identität des Antragstellers wie im Fall der Irakerin nicht ordnungsgemäß überprüft wurde, soll der Schutzstatus kontrolliert werden. In der Hochphase der Flüchtlingskrise hatte sich das Bundesamt mit vereinfachten schriftlichen Verfahren bei der Anerkennung beholfen.

Menschen, die als Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak oder aus Eritrea registriert waren, mussten nicht immer zu mündlichen Anhörungsverfahren. Zur Anerkennung reichte in mehr als 200.000 Fällen ein standardisierter Fragebogen. Diese Verfahren sollen nun geprüft werden. (cu)