Berlin. 300.000 Flüchtlinge bekamen Schutz per Fragebogen. Das Bamf will die Fälle kontrollieren. Der Personalrat sieht Mängel bei der Prüfung.

Kürzlich hat die Irakerin Nahid Majid wieder Post vom Bundesamt bekommen. Eine Einladung zu einem Gespräch, höflich formuliert, fast bittend. In dem Interview möchte die Bamf-Mitarbeiterin prüfen, ob die Frau aus dem Irak Ende 2015 zu Recht als Geflüchtete von der Behörde in Deutschland anerkannt worden ist.

Es ist schon das zweite Schreiben des Amtes an Majids Adresse in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen – und die Irakerin wird auch diesmal nicht zu der Außenstelle in Essen kommen. Sie muss es auch nicht, denn die Teilnahme an dem Gespräch ist freiwillig.

Ihr Anwalt rät ihr, zuhause zu bleiben. Die Behörde könne dann ihren Bescheid nicht ändern. Und aus Sicht der Irakerin ist eine Rückkehr in ihr Heimatland derzeit zu gefährlich.

Bamf sparte Zeit durch „Fragebogen-Verfahren“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bamf, steht seit Wochen heftig in der Kritik. Nach dem mutmaßlichen

Auch interessant

FILE PHOTO: People walk in front of an office building of the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) in Berlin, Germany, October 15, 2017.  REUTERS/Fabrizio Bensch/File Photo
Von Andre Dolle, Jan Jessen und Miguel Sanches

haben Mitarbeiter in internen Emails vor gravierenden Missständen in Dienststellen des Amtes gewarnt: Es geht um Fehler, Schlamperei und mutmaßlich auch Bestechung. Beim Krisenmanagement steht beim Bamf die Prüfung der „Fragebogen-Verfahren“ im Mittelpunkt.

Als Majid, die eigentlich anders heißt, Ende 2015 gemeinsam mit ihren drei Töchtern aus dem Kriegsgebiet in ihrer Heimat bis nach Deutschland geflohen war, traf sie auf ein Land, das überfordert war. Die Kommunen, die Ämter, die Polizei, die Politik.

Das Bamf, verantwortlich für alle Asylentscheide, behalf sich mit einem Trick: Syrer, Iraker und Eritreer, die ohnehin zu der Zeit fast alle als Flüchtlinge anerkannt worden waren, konnten vereinfachte schriftliche Fragebögen ausfüllen. Der Vorteil: Das Bamf sparte sich bei dieser Gruppe stundenlange Anhörungen und aufwendige Prüfungen von syrischen Reisepässen oder irakischen Ausweisen.

Bamf-Referat für Qualitätsprüfung warnte

Laut Bundesinnenministerium wurden 2015 und 2016 rund 300.000 solcher schriftlichen Verfahren durchgeführt, davon etwa 250.000 für Menschen, die angaben, aus Syrien zu stammen. Heute,

Auch interessant

sollen diese Fälle vorzeitig geprüft werden. Der Verdacht ist gewachsen, dass sich auch Marokkaner oder Libanesen als Syrer ausgaben. Und Asyl bekamen.

Manche sprechen nur von „Papier-Syrern“. Doch der Umgang von Politik und Behörde mit diesen Verfahren ist symbolhaft für die Lage des Bamf im Mai 2018. In einem aktuellen sechsseitigen internen Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt, warnte das Referat Qualitätsprüfung des Bamf davor, dass „Widerrufsverfahren zum großen Teil“ nicht rechtmäßig geführt werden.

Anweisung: Papiere nicht einfordern

Am Montag hat der Gesamtpersonalrat des Bamf einen Brief an Amtschefin Jutta Cordt ins Intranet der Behörde gestellt, eine „Sonderveröffentlichung“ mit weiteren Vorwürfen gegen die Politik der Behördenleitung. Das Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Darin nehmen die Personalräte Rudolf Scheinost und Paul Müller auch Bezug auf eine „Dienstanweisung“ zu den Widerrufsverfahren bei den „Fragebogen-Verfahren“.

Demnach werde die Möglichkeit auf ein rechtsstaatliches Verfahren verhindert. Das würden „zahlreiche Entscheider“ über Prüfverfahren berichten. „So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll“, heißt es in dem Schreiben. „Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk.“ Es gebe die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.

Abteilung betont „Freiwilligkeit zur Teilnahme“

Die Aussagen des Personalrats decken sich mit den Erfahrungen, die Majid und deren Anwalt schildern. Der Personalrat hebt hervor: „Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“ Das Bamf bestätigte auf Nachfrage dieser Redaktion das Schreiben des Personalrats im Intranet. Zu den Widerrufsverfahren äußerte sich die Behörde bisher nicht.

In einem weiteren internen Schreiben von Anfang April richtet sich die Abteilung GA 1 des Bamf, die für „Operative Steuerung“ der Asylverfahren zuständig ist, an die Referatsleiter. Die Abteilung verweist auch hier noch einmal auf die „Freiwilligkeit zur Teilnahme“ bei den Gesprächen, in denen Asylentscheide zum Widerruf oder Rückruf geprüft werden. Ausdrücklich handele es sich nicht um eine Anhörung, wie sie nun bei jedem neu angekommenen Asylbewerber geführt wird: mit Interview, Fingerabdruck und Dokumentenprüfung.

Viele Flüchtlinge kommen Aufforderung nicht nach

Im vergangenen Jahr wurden laut Bamf rund 77.000 Widerrufsprüfverfahren eingeleitet, 2527 wurden entschieden. Bei 83,3 Prozent der Fälle blieb der Schutzstatus erhalten. Ausdrücklich steht im Schreiben an die Flüchtlinge, deren Status nun geprüft werden soll: „Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig.“ So sieht es das Gesetz vor.

Bisher ist ein Geflüchteter nicht verpflichtet, an der Widerrufsprüfung seines Asyls mitzuwirken. Und die Irakerin Majid ist offenbar keine Ausnahme. Aus mehreren Außenstellen ist auf Nachfrage zu hören, dass nicht allzu viele Flüchtlinge der Aufforderung Folge leisten. „Wenn wir 50 einladen, kommt vielleicht eine Handvoll“, berichtet ein Mitarbeiter, der anonym bleiben will.

Beim Bamf heißt es, die Zahl derjenigen, die nicht zu den Gesprächen kämen, werde statistisch nicht erfasst. Kommt ein Geflüchteter nicht zum Termin, werde nach Aktenlage entschieden. Das heißt jedoch auch: Es gibt in Deutschland immer noch Zehntausende Menschen, deren Schutzstatus nicht über ein reguläres Verfahren vergeben wurde – also ohne Interview oder Untersuchung der Echtheit des Reisepasses.

In der Politik wächst die Sorge

Viele Menschen aus Syrien, Afghanistan oder Irak mussten ihre Personaldokumente während der Flucht den Schleusern geben. Und die Chancen, als Syrer oder Iraker in Deutschland Asyl zu bekommen, waren 2015 und 2016 hoch, auch mit Anhörung beim Bamf.

Und doch wachsen in der Politik die Bauchschmerzen bei der Prüfung der „Fragebogen-Verfahren“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Fraktions-Vize Stephan Harbarth will Flüchtlinge zur Mithilfe bei den Widerrufsprüfungen verpflichten. „Wir können nicht allein auf den guten Willen des Schutzberechtigten angewiesen sein“, sagt Harbarth dieser Redaktion. Gerade wenn es um Fragen der Identitätstäuschung und Sicherheit gehe, sei diese Mitwirkungspflicht wichtig und müsse per Gesetz festgeschrieben werden.

Was muss beim Bamf besser werden?

Das Bundesinnenministerium hat eine Anfrage dieser Redaktion vom Freitagnachmittag bisher nicht beantwortet. Am Dienstag stellt sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Fragen der Abgeordneten im Innenausschuss des Bundestags. Auch Bamf-Präsidentin Jutta Cordt wird dabei sein. Im Mittelpunkt steht neben der Aufarbeitung der jüngsten Missstände auch die Frage: Was muss beim Bamf jetzt besser werden?

Aus Sicht der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, sei nun eine unabhängige Expertenkommission notwendig. Anwälte, Richter, Verwaltungsexperten und das Flüchtlingshilfswerk UNHCR solle umgehend damit beginnen, „die Qualität der Asylverfahren zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen“.

Innenexperte Stephan Thomae von der FDP will die

Auch interessant

in Asylverfahren erhöhen. Derzeit verdienen die oft über Agenturen angestellten Laien beim Bamf 25 bis 32 Euro in der Stunde. Bei Gerichtsverfahren ist der Stundensatz für Dolmetschende 70 Euro. Die Bezahlung könnte angepasst werden, sagt Thomae. „Dies alleine schützt aber noch lange nicht vor Asylbewerbern, die über ihre Hintergründe vorsätzlich täuschen wollen.“