Berlin. Für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz ist der Familiennachzug ausgesetzt. Das ändert sich im August. Es gibt schon viele Anträge.

In knapp drei Monaten treten die neuen gesetzlichen Regelungen zum

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für Flüchtlinge in Kraft – bereits jetzt haben 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre entsprechenden Visa-Anträge einzureichen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen, wonach ab August monatlich bis zu 1000 Angehörige zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen.

Familiennachzug derzeit ausgesetzt

Derzeit dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele Bürgerkriegsflüchtlinge etwa aus Syrien, nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Ab August sollen sie wieder ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen dürfen. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen.

Familiennachzug: Darum geht es bei dem Streit

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    Die meisten Familiennachzüge werden jedoch nach wie vor bei Flüchtlingen mit besserer Bleibeperspektive genehmigt, wie es weiter in dem Zeitungsbericht hieß. Allein die Zahl der Syrer, die als nahe Angehörige nach Deutschland nachziehen durften, stieg von 21.376 im Jahr 2015 auf 40.725 im vergangenen Jahr. Seit 2013 erteilte das Auswärtige Amt den Angaben zufolge weltweit knapp 390.000 Visa zum Familiennachzug. (dpa)