Berlin. Bayerns Innenminister will kriminelle jugendliche Flüchtlinge konsequenter abschieben. Das Alter soll bei Einreise geprüft werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert einen härteren Umgang mit jungen Flüchtlingen, die straffällig werden. „Für mich ist klar, dass kriminelle jugendliche Flüchtlinge häufiger und konsequenter abgeschoben werden müssen“, sagte der CSU-Politiker unserer Redaktion. Damit werde mehr Sicherheit für die in Deutschland lebende Bevölkerung erreicht.

Herrmann räumte ein, dass die europarechtlichen Hürden für die Abschiebung jugendlicher Straftäter hoch seien. „Wenn es keine Verwandten vor Ort gibt, muss sichergestellt sein, dass sich im Herkunftsstaat die Behörden um den Jugendlichen kümmern“, sagte er.

Bessere Kooperation mit Herkunftsländern

Abschiebungen scheiterten häufig, weil einige Herkunftsstaaten schlecht kooperierten, beklagte der Minister. Der Bund müsse deshalb bei der Verhandlung von Rückführungsabkommen eine bessere Kooperation bei Abschiebungen durchsetzen, so Herrmann. „Das gilt natürlich auch, wenn es um jugendliche Kriminelle geht.“

Kandel: 15-jähriger Afghane ersticht Jugendliche

weitere Videos

    Herrmann konkretisierte zudem seine

    Auch interessant

    die er nach dem Todesfall von Kandel erhoben hatte. Ein junger afghanischer Flüchtling steht unter dringendem Tatverdacht, in der rheinland-pfälzischen Ortschaft

    Auch interessant

    Zweifelsfreie medizinische Abklärung gefordert

    Die Altersüberprüfung müsse künftig gleich bei der Einreise erfolgen, forderte der Minister. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei müssen schon bei der Identitätsfeststellung von Anfang an medizinisch zweifelsfrei klären, wer tatsächlich minderjährig ist und wer dies nur vorgibt.“

    Die kommunalen Jugendämter sollten nur dann zuständig sein, wenn bei der Einreise klar festgestellt werde, dass jemand tatsächlich minderjährig sei. „Es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland jemand als minderjährig behandeln und ihm entsprechende Vorteile und Leistungen gewähren, obwohl völlig unklar ist, ob diese Person nicht schon längst erwachsen ist“, sagte Herrmann. (FMG)