Berlin. Asylbewerber müssen vom Bundesamt angehört werden. Laut „Spiegel“ ist das beim festgenommenen terrorverdächtigen Syrer nicht passiert.

Der terrorverdächtige Syrer Yamen A. ist nach einem „Spiegel“-Bericht vor seiner Anerkennung als Flüchtling nie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (

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) befragt worden. Er habe nur einen Fragebogen ausfüllen müssen, berichtete das Nachrichtenmagazin am Donnerstag vorab. Der heute 19-Jährige war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, wurde im April 2016 als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre.

Das Fragebogenverfahren wurde laut Bericht zunächst bei Zehntausenden Syrern, Irakern und Eritreern angewandt, war wegen Sicherheitsbedenken von der großen Koalition aber abgeschafft worden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Asyl-Antrag des Syrers habe bereits die neue Regelung gegolten, wonach alle Asylbewerber wieder persönlich angehört werden mussten.

Syrern wegen Terrorverdacht festgenommen

Das Bundesamt bestätigte dem Nachrichtenmagazin, dass dies bei A. nicht geschehen sei. Im Frühjahr 2016 habe es eine Übergangsphase gegeben. Wer den Fragebogen schon zugeschickt bekommen habe, sei nicht mehr zur Anhörung gebeten worden. Die Ausweispapiere des Syrers seien damals aber überprüft und für echt befunden worden, sagte eine Sprecherin.

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. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatte er seit Juli einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits konkret vorbereitet. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen inmitten einer größeren Menschenansammlung zu töten und zu verletzen. (dpa)