Sigmaringen/Berlin. Ein 23-jähriger Flüchtling muss aus Afghanistan zurückgeholt werden. Seine Abschiebung sei rechtswidrig gewesen, urteilte ein Gericht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat einen 23-jährigen Flüchtling aus Tübingen zu Unrecht abgeschoben. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen. Seit September ist der 23-Jährige in seinem Heimatland Afghanistan – und muss nun wieder zurückgeholt werden, wie die Richter entschieden.

Die Abschiebung habe deswegen nicht durchgeführt werden dürfen, weil der Mann zuvor in Sigmaringen Klage gegen seinen abgelehnten Asylantrag eingereicht habe, wie der SWR berichtet. Die Klage hätte die Abschiebung des Mannes eigentlich aufschieben müssen.

Das Bamf hatte nach eigenen Angaben verspätet von der Klage erfahren und dann nicht schnell genug reagiert. Schließlich wurde der Afghane ins Flugzeug Richtung Bulgarien gesetzt.

Bamf siegt Zuständigkeit in Bulgarien

Dort nämlich sah die Behörde die Zuständigkeit für das Asylgesuch des Mannes. Er soll im Juni über die Balkanroute nach Bulgarien gekommen sein und dort einen ersten Asylantrag gestellt haben, bevor er nach Tübingen weiterflüchtete.

Die Bulgaren setzten den Mann Anfang Oktober wiederum ins Flugzeug. Diesmal dorthin, wo seine Flucht begann, also nach Afghanistan. Angeblich soll er freiwillig geflogen sein. Das gaben bulgarische Behörden gegenüber dem Bamf an, für das der Fall damit erledigt war.

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    Gegenüber dem „Schwäbischen Tagblatt“ zeichnete der Flüchtling allerdings ein anderes Bild von seiner Rückreise. Er sei in der bulgarischen Abschiebehaft geschlagen und dazu gedrängt worden, nach Afghanistan zurückzukehren, sagte er der Zeitung.

    Diese Version hält das Verwaltungsgericht Sigmaringen für wahrscheinlicher, und wies das Bamf daher an, die Abschiebung rückgängig zu machen und den Mann nach Deutschland zurückzuholen. In Sigmaringen soll dann auch geprüft werden, wer für den Asylantrag des Mannes ursprünglich zuständig war. (ba)