Berlin. Ein V-Mann der Polizei soll Islamisten zu Anschlägen angestachelt haben – womöglich auch den Attentäter vom Breitscheidplatz Anis Amri.

Die Ermittler konnten sich glücklich schätzen, und sie dürften stolz gewesen sein. Zu Recht. Denn sie hatten es geschafft, in der mutmaßlich bedeutendsten deutschen Islamisten-Zelle, einer Gruppe um den irakischstämmigen Prediger

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, eine sogenannte Vertrauensperson zu platzieren. Der informelle Zuträger versorgte das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen – mutmaßlich gegen Geldzahlungen – mit Informationen.

Der Erfolg blieb nicht aus. Einige Anhänger der Zelle, die als Statthalter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland tituliert wurden,

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Doch der Einsatz der „Vertrauensperson 01“ (VP-01) hatte offenbar einen hohen Preis – und das LKA Nordrhein-Westfalen sieht sich einem schweren Vorwurf ausgesetzt: Mehrere Strafverteidiger sowie ein früherer Anhänger der Abu-Walaa-Zelle bestätigten einem Rechercheteamder „Berliner Morgenpost“ und des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), dass der staatliche Spitzel Anhänger verschiedener Islamisten-Gruppen nicht nur ausspähte und den Behörden Informationen lieferte.

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Spitzel des Staates könnte Amris Plan zu einem Terroranschlag forciert haben

Aus Behördenberichten ergibt sich außerdem, dass VP-01 zeitweilig intensiven Kontakt zum Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri hatte. In Gesprächen mit Islamisten habe er einem internen Vermerk zufolge außerdem „nach einem zuverlässigen Mann für einen Anschlag mit einem Lkw“ gesucht. Damit steht ein ungeheuerlicher Verdacht im Raum: Der vom Staat gesteuerte Spitzel könnte Amris Plan zu einem Terroranschlag mit einem Lkw – der im Dezember vergangenen Jahres auf grausame Art vollendet wurde – forciert haben.

Die Vorwürfe gegen VP-01 beruhen nicht auf einer einzelnen Aussage, sondern wurden der Berliner Morgenpost und dem RBB von mehreren Seiten bestätigt. Der nordrhein-westfälischen Polizei waren die Vorhaltungen zudem seit Dezember vergangenen Jahres bekannt.

So berichtete ein einstiger Anhänger einer Islamisten-Gruppe in einer polizeilichen Vernehmung im Dezember vergangenen Jahres von einem Mann namens „Murat“. Dieser sei „äußerst radikal“, sagte der Zeuge nach Angaben aus Ermittlerkreisen. „Murat“ habe zudem immer wieder gesagt, dass man gute Männer brauche, „die in der Lage sind, Anschläge zu verüben“. Die Polizei müsse dringend ermitteln, forderte der Zeuge.

Nicht übers Beten reden – sondern über Kalaschnikows

In einer weiteren Vernehmung sagte der Zeuge den Informationen zufolge, dass „Murat“ weniger über Gebete habe reden wollen – sondern über Kalaschnikows. Als er Jugendliche und Eltern auf einer Wiese gesehen habe, soll er gesagt haben, „dass man die töten müsste, weil die Gott verleugneten“. Im persönlichen Gespräch mit Reportern des RBB bekräftigte ein aus der Szene ausgestiegener Islamist den Vorwurf, VP-01 habe zu Anschlägen animiert: „Ich kann hundertprozentig bezeugen, dass er das auch bei mir versucht hat“, sagte der Mann. Seine Identität ist dem RBB und der Berliner Morgenpost bekannt.

Sonderermittler attestiert Behörden Versäumnisse im Fall Amri

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    Auch mehrere Rechtsanwälte bestätigten die Vorwürfe. „Mein Mandant hat mir berichtet, dass VP-01 mit ihm über mögliche Anschlagsorte gesprochen und ihm den Tipp gegeben hat, sich den Bart abzurasieren, damit er weniger auffällt“, sagte der Düsseldorfer Strafverteidiger Johannes Pausch, dessen Mandant wegen eines Anschlagsplans zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. VP-01 habe seinen damals noch minderjährigen Klienten nicht gebremst, „sondern eher insistiert“. „Ich halte das, was VP-01 mit meinem Mandanten gemacht hat, für unverantwortlich“, sagte Pausch.

    Interner Bericht lässt die Arbeit von VP-01 in zweifelhaftem Licht erscheinen

    Der Rechtsanwalt Ali Aydin aus Frankfurt am Main vertritt einen der Angeklagten in dem kürzlich eröffneten Verfahren gegen Anhänger der Abu-Walaa-Zelle. „Aus eigener Recherche weiß ich, dass VP-01 zu verschiedenen Leuten gesagt haben soll: ‚Lasst uns diese Ungläubigen töten‘“, sagte Aydin. VP-01 habe sich mit seinen Äußerungen womöglich wegen Anstiftung, Beihilfe zum Mord und der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung strafbar gemacht. Der Kölner Strafverteidiger Michael Murat Sertsöz berichtet Ähnliches.

    Sein Mandant Mikail S., der kürzlich wegen des Verbreitens von Terrorpropaganda verurteilt wurde, habe ihm berichtet, dass VP-01 ihn mehrfach aufgefordert habe, sich eine Waffe zu besorgen und „Aktionen“ durchzuführen. VP-01 habe mit seiner Hand eine Waffe nachgebildet und mit einem Finger das Abziehen des Abzugs nachgestellt.

    „So wie Mikail das Verhalten der VP-01 geschildert hat, handelte dieser wie ein Agent Provocateur im Dienste des Staates“, sagte Strafverteidiger Sertsöz. Auch ein interner Bericht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes vom September dieses Jahres lässt die Arbeit von VP-01 in einem zweifelhaften Licht erscheinen. In dem sogenannten Behördenzeugnis, das die Berliner Morgenpost und der RBB einsehen konnten, berichtet der Nachrichtendienst über ein Vier-Augen-Gespräch, in dem VP-01 gegenüber einem Mitstreiter erklärt habe, „nach einem zuverlässigen Mann für einen Anschlag mit einem Lkw zu suchen“. Mit einem Lkw wurde am 19. Dezember vergangenen Jahres auch der Terroranschlag vom Breitscheidplatz ausgeführt.

    Das LKA NRW will enttarnten V-Mann schützen

    Zu dem Attentäter Anis Amri hatte VP-01 in den ersten Monaten des vergangenen Jahres teils intensiven Kontakt. „Es stellt sich also die Frage, ob VP-01 auf Anis Amri eingewirkt hat und er erst dadurch zu dem Entschluss gekommen sein könnte, einen Anschlag zu begehen“, sagte Rechtsanwalt Aydin. Das LKA NRW hat angesichts der in diesem Umfang bisher nur behördenintern bekannt gewordenen Vorwürfe bereits mehrfach versucht, ihren zwischenzeitlich enttarnten V-Mann zu schützen. Aussagen, die dessen Rolle in Zweifel zogen, würdigten die Kriminalisten als unglaubwürdig herab.

    Die im Dezember 2016 getätigten Aussagen des Zeugen, der VP-01 anstachelndes Verhalten vorwarf, seien „durch keine weiteren Erkenntnisse zu stützen und widersprechen den hier vorliegenden Erkenntnissen“, heißt es nach Angaben aus Ermittlerkreisen in einem LKA-Vermerk vom Februar dieses Jahres. Nach dem Behördenzeugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes schrieb ein LKA-Beamter in einem weiteren Vermerk, der Zeuge sei von Mitstreitern der Islamisten-Szene „als wenig glaubwürdig“ betrachtet worden. Als Beleg für diese Einschätzung führt das LKA allerdings lediglich die Aussage eines Mannes an, dessen Glaubwürdigkeit angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe als arg beschädigt gelten muss: VP-01.

    Kriminologe sieht rote Linie überschritten

    V-Personen wie VP-01 sind keine Beamten oder Angestellten einer Sicherheitsbehörde. Polizei oder Verfassungsschutz rekrutieren sie vielmehr in der Regel aus kriminellen oder terroristischen Milieus. Die Aussagen von VP-01 wurden in mehreren Terrorprozessen herangezogen und gelten auch in dem Verfahren gegen die Gruppe um den Prediger Abu Walaa als wesentlich für die Anklage.

    Der Kriminologe Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum sagte denn auch, dass es die Aufgabe von V-Personen sei, Informationen entgegenzunehmen. Diese informellen Zuträger dürften aber nicht als „Agents Provocateurs“ agieren. „Wenn also Personen, die eigentlich bisher nicht vorhatten, eine Straftat zu begehen, dazu erst gebracht werden, ist mit Sicherheit eine rote Linie überschritten“, sagte Singelnstein. Der Politikwissenschaftler Hajo Funke von der FU Berlin sagte, die „Förderung von Attentatsplanungen“ seien durch das Polizeirecht „überhaupt nicht gedeckt“.