Berlin. Was sind Überhangmandate bei der Bundestagswahl? Wer ist wahlberechtigt und was sind Erst- und Zweitstimme? Wir klären wichtige Fragen.

Auf den ersten Blick ist die

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ganz einfach: Jeder Wähler macht zwei Kreuze auf einem Zettel und am Ende sitzt im Reichstagsgebäude, wer die meisten Kreuze auf sich vereinen konnte.

Doch der Weg vom Kreuz bis zur Konstituierung des Bundestages ist letztendlich wesentlich komplizierter. So gibt es klare Regeln, wer überhaupt wählen darf, was die Erst- und Zweitstimme bewirken und wie die Briefwahl funktioniert. Wir klären die wichtigsten Fragen:

Wer darf bei der Bundestagswahl wählen?

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sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18. Jahre alt sind. Das sind nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes etwa 61,5 Millionen der 81,4 Millionen Menschen in Deutschland. Bei dieser Wahl sind darunter auch etwa 3 Millionen Erstwähler.

Seit dem Jahr 1970 liegt das Wahlalter in Deutschland bei 18 Jahren. Damals wurde es von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt. Das Alter gilt sowohl für das aktive Wahlrecht, – also das Recht, seine Stimme abzugeben, als auch für das passive Wahlrecht – also das Recht, sich selbst zur Wahl aufzustellen.

Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen in Deutschland lebende EU-Bürger nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.

Welche Kandidaten werden eigentlich gewählt?

Zur Wahl dürfen 48 Parteien antreten, aber nicht jede wird am Ende auch in den Bundestag einziehen. In das Parlament werden dann mindestens 598 Abgeordnete gewählt. Im jetzigen Bundestag sind es wegen einiger Überhangmandate 630 Abgeordnete.

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    (AfD).

    Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

    Um in den Bundestag einziehen zu können, muss eine Partei vor allem eines tun: Sie muss die Bedingungen der Sperrklausel erfüllen. Besser bekannt ist die Sperrklausel auch unter Fünf-Prozent-Hürde. Sie besagt, dass eine Partei für den Sprung in den Bundestag mindestens fünf Prozent der

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    bekommen muss.

    Doch auch Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, können im Bundestag vertreten sein. Dafür muss eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, also in drei Wahlkreisen die meisten

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    erzielen. Dann wird auch der Zweitstimmenanteil berücksichtigt.

    Wo wird gewählt?

    Gewählt wird bei der Bundestagswahl in insgesamt 299

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    . Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein – das ist das Direktmandat. Damit wird sichergestellt, dass alle Regionen des Landes jeweils einen Kandidaten im Parlament haben.

    Die Wahlkreise sind in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Diese dienen jedoch nur dazu, die Standorte der Wahllokale besser aufteilen zu können und später die Auszählung der Stimmen besser organisieren zu können. Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag haben die Wahlbezirke nicht.

    Wie viele Stimmen darf man abgeben?

    Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme. Auf dem Wahlzettel ist Links eine Liste für die Erststimme zu sehen, rechts eine Liste für die Zweitstimme.

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      Was ist die Erststimme?

      Mit der Erststimme wird der oder die Abgeordnete des eigenen Wahlkreises für den Bundestag gewählt. Jede Partei stellt pro Wahlkreis nur einen Kandidaten auf. Auch parteilose Kandidaten können sich zur Wahl stellen.

      Die Namen der Direktkandidaten sind in der linken Spalte des Stimmzettels in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Direktkandidaten von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen wurden.

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        Die Reihenfolge ist übrigens nicht auf allen Stimmzetteln im Bundesgebiet gleich. Für jeden Wahlkreis werden eigene Stimmzettel gedruckt. Der Grund: In jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland treten unterschiedliche Direktkandidaten an. Daraus folgt, dass es 299 unterschiedliche Stimmzettel-Versionen geben muss.

        Was ist die Zweitstimme?

        Die Zweitstimme ist trotz ihre Namens die Wichtigere bei der Bundestagswahl. Mit ihr wählt der Wähler die Landesliste einer Partei, also keinen einzelnen Kandidaten. Auf den Listen stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen sollen. Die Reihenfolge legen die Parteien selbst fest.

        Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie viele Sitze einer Partei zustehen.

        Werden mit der Erststimme mehr Direktkandidaten einer Partei in den Bundestag gewählt, als der Partei über die Zweitstimme Sitze zustehen, erhalten die Parteien sogenannte Überhangmandate.

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          Zu

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          kommt es, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt als ihr Sitze im Bundestag durch das Ergebnis der Zweitstimme zustehen würden. Durch die Überhangmandate würde jedoch die Sitzverteilung im Bundestag nicht mehr dem Ergebnis der Zweitstimmenverteilung entsprechen.

          Deshalb gibt es Ausgleichsmandate (für die anderen Parteien), die das Verhältnis wieder ausgleichen.

          Wann steht das Ergebnis der Bundestagswahl fest?

          Die Wahllokale haben bis 18 Uhr geöffnet. Erste Prognosen – also Umfragen von Meinungsforschungsinstituten – liefern dann bereits einen Anhaltspunkt für das spätere Ergebnis. Genauer sind meist die Hochrechnungen, die kurz nach 18 Uhr vorliegen. Dabei wählen Statistiker repräsentative Wahlbezirke aus und rechnen die Ergebnisse nach den Auszählungen dort hoch.

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            Das vorläufige amtliche Endergebnis ist dann im Laufe der Nacht zu erwarten. 2013 wurde es am 23. September um 3.15 Uhr veröffentlicht – also am Tag nach der Wahl. 2009 wurde es um 3.35 Uhr und ebenfalls am Tag nach der Wahl veröffentlicht. Das endgültige Ergebnis wird durch den Bundeswahlausschuss festgestellt und liegt meist mehrere Tage später vor.

            Wann wird der Bundestag in seiner neuen Form zusammenkommen?

            „Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammen kommen“, schreibt der Bundestag auf seiner eigenen Internetseite. In der Sitzung wählen die Abgeordneten den Bundestagspräsidenten, dessen Vertreter und einigen sich auf eine Geschäftsordnung.