ein. In einem Schreiben von dieser Woche, das der Zeitung „Welt“ vorliegt, nimmt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Antrag des US-Amerikaners David Kaye an, eine Stellungnahme im Verfahren zu Yücels Beschwerde vor dem Gericht abzugeben. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof setzte Kaye eine Frist bis zum 23. Oktober für die Einreichung.
Yücel hatte im April Beschwerde gegen seine Inhaftierung in der Türkei beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Die fortdauernde Einzelhaft verstoße unter anderem gegen die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft, wie sie in der Europäischen Menschrechtskonvention niedergelegt sind.
Stellungnahmen auch von anderen Menschenrechtlern
Auch die Türkei hat die Konvention als eines der ersten Mitglieder des Europarates unterzeichnet. Der Gerichtshof wacht über die Einhaltung der Konvention in den 47 Mitgliedsländern des Rates.
Diese Deutschen waren in türkischer Haft
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Stellungnahmen hatten auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, sowie mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen angekündigt, darunter „Reporter ohne Grenzen“ und der Schriftstellerverband PEN International. (epd)