Nürnberg. Nürnberg wollte AfD-Spitzenkandidat Gauland einen Auftritt in der Stadt verbieten. Ein Gericht sagt jetzt: Das geht nachträglich nicht.
Die Stadt Nürnberg darf der
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die Nutzung der Meistersingerhalle am Samstag, 9. September, nicht nachträglich verbieten. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab am Mittwoch einem entsprechenden Eilantrag der rechtskonservativen Partei statt.
In einem Bescheid vom April 2017 hatte die Stadt der
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die Halle für eine Wahlkampfveranstaltung zunächst überlassen, den Mietvertrag aber später widerrufen. (AZ: AN 4 S 17.01868) Die Partei hat nach Angaben des Gerichts inzwischen neben dem Eilantrag auch Klage gegen die Entscheidung der Stadt erhoben (AZ: AN 2 K 17.1869). Die Stadt will die Entscheidung des Gerichts akzeptieren.
Nürnberg wollte Garantie, dass Gauland nicht auftritt
Die Stadtverwaltung Nürnbergs hatte die AfD vor einigen Tagen aufgefordert, ihr zuzusichern, dass der
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nicht reden wird. Die Stadt begründete ihre Forderung damit, dass sich Gauland mehrfach herablassend gegen Menschen geäußert habe und damit den sozialen Frieden gefährde.
Konkret nannte die Stadt eine Aussage Gaulands über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Thüringen hatte Gauland davon gesprochen,
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Kommune kündigte den Mietvertrag mit der AfD
Nachdem die Partei nicht die von der Stadt geforderte Erklärung abgegeben hatte – nämlich, dass Gauland nicht das Wort ergreifen werde – kündigte die Kommune den geschlossenen Mietvertrag mit einem Verweis auf einen Passus in den Vertragsbedingungen. Darin heißt es, dass die Stadt den Vertrag widerrufen kann, wenn eine Schädigung des Ansehens der Kommune durch die Veranstaltung zu befürchten sei.Die für Kommunalrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her und gab dem Antrag der AfD statt.
Es bestünden im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben Bedenken gegen die Entscheidung der Stadt. Es sei „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen“, dass Gauland sich in der Halle volksverhetzend oder anderweitig beleidigend äußern wird.
Endgültige Klärung erst nach AfD-Veranstaltung
Die Stadt Nürnberg bedauerte den Beschluss des Verwaltungsgerichts in einer Stellungnahme. Man habe die Entscheidung sorgfältig geprüft und verzichte vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nun darauf, gegen die Ansbacher Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Im Beschluss heißt es, dass das Verwaltungsgericht nicht verkenne, dass die Äußerungen Gaulands „als grob unangemessen, schwer ehrverletzend, hetzerisch bzw. rassistisch empfunden werden können“ und in der Öffentlichkeit so empfunden wurden. Wegen der verfassungsrechtlichen, höherrangigen „einfachgesetzlichen Vorgaben“ sehe sich die 4. Kammer jedoch „an einer anderslautenden Entscheidung gehindert“.
AfD begrüßt die Entscheidung
Das Gericht teilte abschließend mit, die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids der Stadt Nürnberg erfolge im Nachhinein mit der Entscheidung über die ordentliche Klage.
Die AfD begrüßte die Entscheidung: „Die Meinungsfreiheit und Demokratie haben gesiegt“, erklärte der Nürnberger AfD-Bundestagskandidat Martin Sichert mit. (epd/dpa)