Berlin. Offizier Franco A. plante offenbar einen Anschlag. Seine Vorgesetzten kannten wohl seine rechtsextreme Haltung – und taten zu wenig.

Franco A. war überprüft. Er durchlief in seiner Karriere bei der Bundeswehr die sogenannte SÜ2 – eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe zwei, die bei Staatsbediensteten greift, die während ihrer Arbeit Zugang zu geheimen Unterlagen erhalten. A. aber fiel nicht auf als Rechtsextremist. Nun steht der Fall im Fokus: Die Ermittler gehen davon aus, dass der 28 Jahre alte Oberleutnant einen Anschlag plante. Offenbar tarnte er sich deshalb als syrischer Flüchtling – täuschte in einer Asylanhörung, führte ein Doppelleben.

Der „Spiegel“ berichtet, dass bei Hausdurchsuchungen eine Liste gefunden worden sei, die nun ausgewertet werde. Darauf etwa eine Berliner Linke-Abgeordnete und linke politische Aktivisten. Ob es tatsächlich eine Liste für Ziele von A. ist, werde derzeit geprüft. So wie vieles noch unklar ist – auch die Frage, wie weit mögliche Pläne für ein terroristisches Attentat waren. Klar ist nur: Bei Franco A. versagten alle Kontrollmechanismen der Asyl- und Sicherheitspolitik – zumindest bis zu dem Tag, als Polizisten durch einen Techniker auf das Pistolenversteck von A. am Wiener Flughafen aufmerksam wurden.

Bundeswehr-Offizier wegen mutmaßlicher Anschlagsplanung festgenommen

weitere Videos

    Debatte über den Umgang mit Extremisten beginnt

    Auch dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) war A. bis zum Februar 2017 nicht bekannt. Obwohl in der Bundeswehr in der Vergangenheit die politische Gesinnung von A. schon einmal Thema war. Nur wurde das nie in der Personalakte vermerkt: 2014 fiel er in einem Offizierslehrgang an der französischen Militäruniversität Saint-Cyr auf. Bei seiner Abschlussarbeit wurden rassistische Meinungen festgestellt. Auch Bundeswehr-Juristen prüften den Fall A. damals, bestätigten die Gesinnung. Man befragte ihn, doch habe dieser mit Ausreden und Entschuldigungen geantwortet. Man beließ es nach Informationen unserer Redaktion bei einer „disziplinarrechtlichen Vorermittlung“. A. wiederholte die Arbeit, verhielt sich unauffällig und bekam den Abschluss.

    Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagt, die Bundeswehr habe ein Haltungsproblem.
    Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagt, die Bundeswehr habe ein Haltungsproblem. © imago/Christian Thiel | imago stock&people

    Doch nach dieser rechtsextremistisch aufgeladenen Master-Arbeit hätte nach Ansicht von Innenpolitikern wie Clemens Binninger (CDU) der MAD informiert werden müssen – so wie es Paragraf zehn des MAD-Gesetzes vorsieht. Das passierte nicht. Und damit beginnt nach der Festnahme von A. und dessen Komplizen die politische Debatte über den Umgang mit Extremisten bei der Bundeswehr. „

    Auch interessant

    und sie hat offensichtlich eine Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen“, sagte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im ZDF. Die Vorgesetzten des Soldaten hätten ihre Verantwortung nicht wahrgenommen und die Haltung des Soldaten „aus falsch verstandenem Korpsgeist schöngeredet“.

    Fast 300 Verdachtsfällen von Rechtsextremismus

    Uli Grötsch, Innenpolitiker der SPD, sagte unserer Redaktion dagegen, dass vor allem die Verteidigungsministerin den Fall schönrede. „Wie kann es sein, dass ein Neonazi Oberleutnant wird, ohne dass es jemand merkt?“ Derzeit geht der MAD insgesamt fast 300 Verdachtsfällen von Rechtsextremismus unter deutschen Soldaten nach – bis April kamen in diesem Jahr bereits 53 neue Fälle dazu. Bei 31 Personen folgten disziplinarische Vorermittlungen, in sechs Fällen gerichtliche Verfahren.

    Grötschs Parteikollege und Innenexperte Burkhard Lischka sieht „fatale Sicherheitslücken“ nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dort hatte sich A., getarnt als syrischer Flüchtling, Ende 2015 registrieren lassen. Eine Spur der Ermittler: Der mutmaßliche Extremist wollte mit seinen Fingerabdrücken nach einem möglichen Anschlag eine falsche Spur legen – auf unschuldige Flüchtlinge. Im November 2016 luden Asylentscheider A. zu einer Anhörung über seinen Antrag. Offenbar fiel die Täuschung nicht auf, obwohl A. nur Französisch sprach. Er bekam „subsidiären Schutz“.

    Bundespolizei soll bei Asylentscheidungen einbezogen werden

    Warum der Betrug „angesichts der Einsätze von Dolmetschern und Gutachtern“ nicht aufgeflogen ist, müsse nun geklärt werden, sagte Lischka unserer Redaktion. „Ich befürchte, wir haben es nicht mit einem einmaligen Fehlverhalten zu tun, sondern mit Qualitätsproblemen auch bei Asylentscheidern, Dolmetschern und Gutachtern.“ SPD-Mann Grötsch fordert sogar eine erneute Sicherheitsprüfung aller bisher registrierten Flüchtlinge, sollte sich die Panne bei A. bei den Nachermittlungen nicht als Einzelfall herausstellen.

    Als 2015 in wenigen Monaten Hunderttausende Syrer, Iraker oder Afghanen unregistriert kamen, war das Amt überfordert. Mittlerweile wurde personell stark aufgestockt, doch in großen Teilen mit ungelernten Kräften. So soll es auch bei der Anhörung von A. gewesen sein, die ein Bundeswehrsoldat führte, der an das BAMF ausgeliehen war. Noch immer ist der Druck auf die Asylbehörde groß – die Bundesregierung gibt mittlerweile an, dass „lückenlos registriert“ werde.

    War das Versagen im Fall A. nur ein Ausrutscher? CDU-Politiker Binninger hält es „rechtlich und personell“ nicht für möglich, alle registrierten Asylsuchenden noch einmal zu überprüfen. Er schlägt vor: Künftig müssten in Asylentscheidungen „stärker die Sicherheitsbehörden, etwa die Bundespolizei eingebunden werden“ – zumindest dort, wo „Verdachtsfälle bekannt werden“.