Berlin. Der Bundestag hat etliche Gesetzentwürfe der Bundesregierung gebilligt. Dabei wurde die innere Sicherheit zu einem zentralen Thema.

Der Bundestag hat am Donnerstag gleich mehrere Gesetze auf den Weg gebracht. Dabei standen besonders Themen der inneren Sicherheit auf der Tagesordnung. So erweiterte das Parlament die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel und die Möglichkeiten der Datenweitergabe von Fluggästen an das Bundeskriminalamt. Auch auf Autofahrer kommen Neuerungen zu.

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, räumten die Abgeordneten den Sicherheitsbehörden wenige Stunden später zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten ein. Mit dem am Abend verabschiedeten Gesetz können verurteilte extremistische Straftäter nach ihrer Haftentlassung ebenfalls mit einer Fußfessel überwacht werden.

Fußfessel schon nach zwei Jahren Haft

Anders als bisher darf das Instrument beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.

So funktioniert eine elektronische Fußfessel

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    Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abgehalten werden.

    Fluggast-Daten sollen weitergegeben werden

    Zudem beschloss der Bundestag die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.

    Unterdessen beschlossen die Parlamentarier, dass die Abgase von neu zugelassenen Pkw ab September 2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Die neue Testprozedur ist eine Reaktion auf die jüngsten Abgasskandale und soll realistischere Werte bei den Kohlendioxid-Emissionen ergeben.

    Beamte und Soldaten dürfen Gesicht nicht verschleiern

    Da sich die Höhe der Kfz-Steuer unter anderem nach dem CO2-Ausstoß richtet, müssen viele Autofahrer mit einer stärkeren Belastung rechnen. Offiziell ist keine Rede von einer Steuererhöhung. Insider rechnen bis zum Jahr 2022 aber mit staatlichen Mehreinnahmen von über einer Milliarde Euro.

    Ein weiteres von den Abgeordneten verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass Beamte und Soldaten ihr Gesicht während der Arbeit grundsätzlich nicht mehr verschleiern dürfen. Bevor diese neue Vorschrift in Kraft treten kann, muss das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden.

    Kritiker sprechen von reiner Symbolpolitik

    Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts widerspreche der Neutralitätspflicht von staatlichen Funktionsträgern, erläutert die große Koalition im Gesetzentwurf. Darin werden verschleierte Frauen auch dazu verpflichtet, ihr Gesicht zu zeigen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss, zum Beispiel bei einer Ausweiskontrolle. Kritiker sprechen von reiner Symbolpolitik und prognostizieren, dass die Zahl der Fälle äußerst gering sein dürfte. (bekö/dpa)