Düsseldorf. Die CSU will einem Bericht zufolge im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nicht nach Europa einreisen lassen. Sie sollen nach Afrika.

Im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge sollen nach dem Willen der CSU künftig in Afrika abgesetzt werden. „Wir müssen umgehend auch auf der zentralen Mittelmeerroute den Automatismus durchbrechen, dass alle geretteten Menschen nach Europa gebracht werden“, zitiert die „Rheinische Post“ aus einem Beschlusspapier der CSU-Landesgruppe im Bundestag für die Klausur nächste Woche im bayerischen Kloster Seeon.

Mit Mittelmeer-Anrainern wie Ägypten und Tunesien soll demnach zusammengearbeitet werden, um die Geretteten in Nordafrika unterzubringen und die organisierte Kriminalität auf dem Mittelmeer zu bekämpfen.

Flüchtlinge ohne Pass sollen in Transitzentren

Wer es auf dem Landweg bis nach Deutschland geschafft habe, solle nur bei eindeutigen Personalien ins Land gelassen werden. „Wer keinen Pass vorlegt oder sonst seine Identität nicht belegen kann, muss an den deutschen Grenzen festgehalten und dort in Transitzentren bis zur Klärung seiner Identität verbleiben“, fordert die CSU dem Bericht zufolge.

Ganz neu ist der Vorstoß der CSU nicht. Innenminister Thomas de Maizière hatte bereits Anfang November vorgeschlagen, Bootsflüchtlinge zurück nach Afrika bringen zu lassen. Dort könnten sie Asyl für Europa beantragen. So solle Schleuserorganisationen die Grundlage für ihre Geschäfte entzogen und den Migranten deutlich gemacht werden, dass sich der Fluchtversuch über das Meer nicht lohnt.

Sind Flüchtlinge krimineller als Deutsche?

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    Familiennachzug soll ausgesetzt werden

    Das CSU-Papier fordert weiterhin, dass wegen der Vielzahl an Migranten der Familiennachzug bei subsidiär Schutzbedürftigen über das Jahr 2018 hinaus ausgesetzt wird.

    Subsidiärer Schutz wird laut Asylgesetz all jenen gewährt, denen in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr. Außerdem dürfen – anders als bei anerkannten Flüchtlingen – ihre Familienmitglieder zwei Jahre lang nicht nach Deutschland nachziehen. (dpa/jha)