Große Warmwasseranlagen müssen in der Hansestadt jetzt auf einen Legionellen-Befall untersucht werden - bezahlen müssen es die Mieter.

Hamburg. Sie hört auf den Namen Legionella Pneumophila bacteria . Sie ist eine Bakterie, die zum natürlichen Bestandteil des Süßwassers gehört und sich zwischen 30 und 40 Grad plus am wohlsten fühlt. Wer mit ihr in Berührung kommt, hat prinzipiell nichts zu befürchten - außer man atmet sie über den feinen Sprühnebel ein, der vor allem beim Duschen und in Whirlpools entsteht. Dann können Legionellen unter Umständen auch eine schwere Lungenentzündung - die "Legionärskrankheit" - auslösen, die statistisch betrachtet in zehn Prozent der Fälle für den Patienten tödlich endet. Zumeist aber verläuft eine Legionellen-Infektion wie eine leichte Grippe. Dieses Krankheitsbild wird auch Pontiac-Fieber genannt. Das Robert-Koch-Institut in Berlin geht von rund 6000 bis 10.000 Erkrankungen in Deutschland pro Jahr aus, die auf eine Legionellen-Infektion zurückzuführen sind.

Diese latente Gefahr aus der Leitung soll nun die neue Trinkwasserverordnung minimieren, die seit dem 1. November 2011 in Kraft ist. Diese Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die zum Beispiel Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Wassers kommen kann.

+++ Bürokratischer Irrsinn +++

+++ Neuer Todesfall durch Legionellen-Infektion +++

Als "Großanlage zur Trinkwassererwärmung" gelten Speicher oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Fassungsvermögen von mehr als 400 Litern. Der Untersuchungspflicht muss der Vermieter nachkommen, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf. Bei Anlagen in ausschließlich selbst bewohnten Eigenheimen besteht die Untersuchungspflicht nicht.

Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes in Hamburg, hält diese Neuregelung der Trinkwasserverordnung für blanken Unsinn. "Für Mallorca mag das vielleicht notwendig sein, doch in den 25 Jahren meiner Tätigkeit für den Verband ist mir noch kein einziger Fall einer Legionellen-Infektion in einem Mietshaus bekannt geworden", sagt er. Die Leidtragenden aber seien die Mieter, denen die Kosten für die Laboruntersuchungen in voller Höhe aufgebürdet würden. "Ich schätze, dass etwa 500 000 Wohnungen in Hamburg von der Untersuchungspflicht betroffen sind."

Auch Peter Hitpaß vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen weiß lediglich von Legionellen-Infektionen, die in Krankenhäusern oder Seniorenheimen aufgetreten sind. "Solche Einrichtungen werden jedoch sowieso ständig überprüft."

Die Kosten für eine "Beprobung" können stark voneinander abweichen. "Die Wasserwerke stellen für die Untersuchung einer Anlage durchschnittlich 50 bis 60 Euro in Rechnung", sagt Hamburg-Wasser-Sprecher Matthias Sobottka. Doch zumeist ist es mit den geforderten drei Probeentnahmen nicht getan, denn in Mehrfamilien- oder gar Hochhäusern existieren zumeist mehrere untersuchungspflichtige Warmwasserbehälter, vor allem aber Steigleitungen. "Dementsprechend können sich die Kosten für eine jährliche Überprüfung natürlich erhöhen."

Stichproben des Abendblatts haben starke Unterschiede bei der Preisgestaltung ergeben. Einige private zertifizierte Labors verlangen von 120 bis zu 250 Euro für die Prüfung einer einzigen Anlage, zuzüglich Umsatzsteuer.

"Die Saga-GWG wird selbstverständlich eine Ausschreibung machen und das für die Mieter günstigste Angebot in Anspruch nehmen", sagt Sprecherin Kerstin Matzen, "doch zunächst müssen wir erst einmal herausfinden, für welche unserer Wohneinheiten die neue Verordnung überhaupt greift." Denn für Durchlauferhitzer und Thermen unter 400 Liter Inhalt bestünde ja keine Untersuchungspflicht. In jedem Fall, so Matzen, sei das Ganze ein sehr großer bürokratischer Aufwand. Jede entnommene Wasserprobe muss für zehn Tage in einen Brutkasten. Heinrich Stüven bezweifelt, dass es so viele Brutkästen überhaupt gibt. "Deshalb frage ich mich, wie dieses Pensum zu schaffen sein soll - und wer es kontrollieren soll, ob die Verordnung auch umgesetzt wird?", sagt er. "Bei einem derartigen Unsinn muss man sich schon die Frage stellen, ob man nicht zum Schutze der Mieter zum Ungehorsam der Eigentümer aufrufen sollte."