Berlin. Restaurants wollen bei der Steuer gleichbehandelt werden wie Essenslieferdienste und Außer-Haus-Verkauf – es geht um ihren Gewinn.

Wollen Sie den Burger in der Filiale essen oder mitnehmen? Jeder kennt diese Frage an der Kasse der Fast-Food-Ketten. Während der Kunde keinerlei Vorteil davon hat, wie seine Antwort ausfällt, ist diese dagegen für die Gastronomen von finanzieller Bedeutung. Es geht für sie um eine Menge Geld.

Denn: Beim Außer-Haus-Verkauf wird Essen nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belastet, während beim Speisen im Restaurant 19 Prozent berechnet werden. Ein Unterschied von zwölf Prozentpunkten. Da der Endpreis derselbe bleibt, fällt die Gewinnmarge beim „To go“ für Gastronomen entsprechend üppiger aus.

Lieferdienste profitieren von niedriger Besteuerung

Auch Restaurants, die ihr Essen über Lieferdienste wie Foodora, Deliveroo & Co. den Kunden nach Hause bringen, profitieren von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz bei der Außer-Haus-Lieferung. Verzehren die Gäste die Speisen jedoch stilvoll im Restaurant, genießen den Komfort, an Tischen zu sitzen und bedient zu werden, müssen Gastronomen 19 Prozent Mehrwertsteuer entrichten.

„Das wirkt wie eine Bestrafung. Traditionelle Gastlichkeit wird steuerlich benachteiligt“, kritisiert Michael Rabe, Generalsekretär des Bundesverbands der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), in dem viele Verbände der Branche, große Tourismuskonzerne und Verkehrsunternehmen, Mitglied sind. „Die aktuellen Mehrwertsteuerregelungen für Essen sind unlogisch, schwer zu durchschauen und wettbewerbsverzerrend.“

53-seitige Wunschliste der Tourismuswirtschaft

Um die Hunderttausenden Gaststätten und Restaurants in Deutschland nicht weiter zu benachteiligen, fordert Rabe eine steuerliche Gleichbehandlung von Essen. „Wir fordern von der nächsten Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf die auch für Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelhandel geltenden sieben Prozent. Das wäre zugleich ein großes Konjunktur- und Beschäftigungsprogramm.“ Zudem würde es der vielfach beklagten Verödung der Innenstädte und des ländlichen Raums entgegenwirken.

Rabe verweist dabei auf den Erfolg der Steuersenkung in der Hotellerie für Übernachtungen, die unter der schwarz-gelben Koalition 2010 eingeführt wurde. „Seither sind viele Hotels auf dem Land und in Feriengebieten wieder wettbewerbsfähig geworden.“

Die Forderung ist Teil einer 53-seitigen Wunschliste der Tourismuswirtschaft an die nächste Bundesregierung, die dieser Zeitung vorliegt. Der Tourismus ist mit mehr als 2,9 Millionen Beschäftigten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Mit einem Umsatz von rund 287 Milliarden Euro trägt die Branche laut Rabe rund vier Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.

Kostensenkungen auch im Luftverkehr gefordert

Der Tourismusverband hält auch im Luftverkehr weitere Kostensenkungen für notwendig. So sollten die Luftverkehrssteuer abgeschafft und die Luftsicherheitsgebühren für die Gepäckkontrollen an Flughäfen zumindest größtenteils vom Staat übernommen werden, fordert Rabe: „Die Luftsicherheit ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und somit eine staatliche Aufgabe.“ Doch anders als beispielsweise in den USA, Spanien oder Italien würden die Luftsicherheitsgebühren den Airlines hierzulande voll in Rechnung gestellt.

Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer würde die deutschen Fluggesellschaften um rund eine halbe Milliarde Euro jährlich entlasten und gegenüber internationalen Airlines wieder konkurrenzfähiger machen.

Zudem warnt der BTW-Generalsekretär vor der Einführung einer Maut für Fern- und Reisebusse. „Eine Busmaut trifft vor allem einkommensschwache Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen“, so Rabe. Der boomende Fernbusverkehr, von dem vor allem Reisende mit kleineren Budgets profitieren, dürfe nicht gestoppt werden.