Düsseldorf. Ein Sonderermittler hat den NRW-Behörden im Fall Anis Amri eine weiße Weste bescheinigt. Sie hätten nicht mehr gegen ihn tun können.

  • Die Landesregierung in NRW hatte einen Sonderermittler beauftragt, um den Fall Amri aufzuklären
  • Der Ermittler stellte fest: Erhebliche Mängel, die den Anschlag ermöglicht haben, gab es nicht
  • Für einen Haftbefehl gegen den Tunesier habe es zu wenig Anhaltspunkte gegeben.

Der NRW-Sonderermittler im Fall Anis Amri hat keine wesentlichen Versäumnisse der nordrhein-westfälischen Behörden feststellen können. Erhebliche Mängel, die den Anschlag ermöglicht haben, habe er nicht entdeckt, berichtete Prof. Bernhard Kretschmer am Montag. „Da ist nichts, womit man ihn strafrechtlich hätte fassen können.“ Die Behörden hätten es aber versucht. Kretschmer war von der Landesregierung beauftragt worden.

Der Gießener Strafrechts-Professor Bernhard Kretschmer sieht keine Versäumnisse bei den NRW-Behörden.
Der Gießener Strafrechts-Professor Bernhard Kretschmer sieht keine Versäumnisse bei den NRW-Behörden. © dpa | Rolf K. Wegst

Die wesentlichen Erkenntnisse gegen Amri stammten aus verdeckten Ermittlungen. Die Verwendung für ausländerrechtliche Zwecke sei vom Generalbundesanwalt untersagt gewesen. „Das war im Nachhinein vielleicht falsch, aber damals durchaus wohlerwogen.“

Geltende Rechtsprechung reichte nicht für Haft

Amri sei durch den abgelehnten Asylbescheid ohnehin ausreisepflichtig gewesen. Tunesien habe aber lange behauptet, ihn nicht zu kennen. Letztlich hätte er ohne Ausweispapiere nicht in Abschiebehaft genommen werden können. Auch seine Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht seien nach geltender Rechtsprechung nicht ausreichend gewesen, ihn in Haft zu nehmen. In Berlin sei Amri dann als weniger gefährlich eingeschätzt worden, was „wie wir wissen leider fatal war“. (dpa)

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