Berlin. In Berlin gibt es rund 20.000 Leihräder – aber keine Regeln für den Umgang mit ihnen. Das sollte sich ändern, fordert der Städtetag.

Touristen, aber auch Einwohner legen mit ihnen schnell kurze Wege zurück. In mehreren Großstädten gelten die bunten

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als willkommene, neue Verkehrsmittel. Doch manche empfinden sie als Ärgernis: Sie stehen in Massen auf Bürgersteigen im Weg, versperren Einfahrten oder liegen in Parks herum. Eine eindeutige gesetzliche Handhabe gibt es bisher nicht.

Die Stadtverwaltungen sollten deshalb rechtzeitig klare Regeln für Rad-Anbieter formulieren, fordern Deutscher Städtetag und Agora Verkehrswende in ihrem Ratgeber „Bikesharing im Wandel – Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und Gemeinden“, das unserer Redaktion vorliegt. Es entstand in Zusammenarbeit mit dem Radfahrerverband ADFC.

In dem Ratgeber geht es um „stationslose Systeme“ – also Räder, die am Straßenrand stehen, die man per Smartphone aufschließen, benutzen und irgendwo wieder abstellen kann. Die neuen Velos sind unter anderem in Berlin, München, Frankfurt/Main, Köln und Bremen im Angebot. Dabei ist die Hauptstadt mit insgesamt bis zu 20.000 solcher Räder von acht verschiedenen Anbietern bundesweiter Spitzenreiter.

Bikesharing ist umweltfreundlich und gesund – aber Ordnung muss ein

Grundsätzlich hält der Deutsche Städtetag das sogenannte Bikesharing für eine gute Sache. „Es bereichert die Nahmobilität in der Stadt und hilft, dass mehr Menschen sich umweltfreundlich und gesund fortbewegen“, sagt Geschäftsführer Helmut Dedy. Allerdings empfiehlt er den örtlichen Verwaltungen, einen Ordnungsrahmen festzulegen.

Dazu kann es gehören, bestimmte Plätze vorzuschreiben, wo die Räder in größeren Mengen parken oder Anbieter sie zur Verfügung stellen dürfen. Andere Orte wie Kirchen, Denkmäler, enge Straßen oder Fußgängerzonen ließen sich so frei halten von großen Mengen solcher Leihfahrräder. Zudem sollte die Höchstzahl von Rädern pro Parkraum begrenzt werden.

Letzteres legt beispielsweise der Berliner Senat in seinem Leitfaden fest. „Zulässig ist das Abstellen von maximal vier Rädern an einer Stelle“, sagt Dorothee Winden, Sprecherin der Verkehrssenatorin. „Wenn mehr als vier Räder an einer Stelle stehen, gilt dies als erlaubnis- und kostenpflichtige Sondernutzung.“ Mindestens einmal wurde ein Leihrad-Anbieter in Berlin schon verpflichtet, falsch geparkte Gefährte wegzuräumen.

Maßgebendes Gerichtsurteil stammt aus dem Jahr 2009

Allerdings ist die Regulierung nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit erst im Versuchsstadium. Leitfäden der Kommunen haben den Charakter von Empfehlungen, bewehrt mit der Drohung, kostenpflichtige Maßnahmen anzuordnen. Im besten Falle halten sich die Firmen daran und versuchen, ihre Nutzer im Sinne der kommunalen Regeln zu erziehen. Allerdings hat das jeweilige Unternehmen kaum eine praktische Handhabe, wenn eine Gruppe von zehn Radleihern ihre Fahrzeuge nachts in einem Park zurücklassen.

Noch sind Regeln eine rechtliche Grauzone. Maßgebend ist ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts von 2009. Dem Anbieter Nextbike billigten die Richter damals zu, dass seine Leihräder als „Gemeingebrauch“ öffentlicher Flächen zu betrachten seien und keine kostenpflichtige „Sondernutzung“ beantragt werden müsse. Mittlerweile allerdings ist die Zahl der Leihräder erheblich gestiegen, weshalb schärfere Regeln nötig sein könnten.

Die Autoren jedenfalls fordern Bund und Länder auf, unter anderem den Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung zu erneuern. Dieser regelt, was unter „übermäßiger Straßenbenutzung“ zu verstehen ist. Wichtig sei es dabei, dass Stadtverwaltungen und Firmen miteinander reden, so ein Rat.