Karlsruhe. Der BGH hat das Mord-Urteil für zwei Berliner Raser zum Teil aufgehoben. Sie hatten durch ein Rennen einen tödlichen Unfall verursacht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Mord-Urteil für zwei Berliner Autoraser zum Teil aufgehoben. Das Landgericht muss den Fall des jüngeren Angeklagten zum dritten Mal verhandeln. Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil rechtskräftig.

Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.

Mordurteil für Autoraser: Berliner Richter sehen Mordmerkmale erfüllt

Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.

Marvin N. (l) und Hamdi H. (r) stehen in einem Gerichtssaal und warten auf ihr Urteil im Berliner Ku'damm-Raser-Prozess. Die beiden Angeklagten waren bei einem nächtlichen Autorennen mit bis zu 170 Stundenkilometern bei Rot in eine Kreuzung gerast. Ein 69-Jähriger in einem gerammten Jeep starb.
Marvin N. (l) und Hamdi H. (r) stehen in einem Gerichtssaal und warten auf ihr Urteil im Berliner Ku'damm-Raser-Prozess. Die beiden Angeklagten waren bei einem nächtlichen Autorennen mit bis zu 170 Stundenkilometern bei Rot in eine Kreuzung gerast. Ein 69-Jähriger in einem gerammten Jeep starb. © dpa | Paul Zinken

Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.

Berliner Raser legten erneut Revision ein

Die beiden Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, legten erneut Revision ein. In der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem zweiten Angeklagten Bedenken deutlich geworden, der den Wagen nicht selbst gerammt hatte. Das Berliner Landgericht hatte dem zum Unfallzeitpunkt 24-Jährigen zweimal als Mittäter verurteilt.

Neben dem Verteidiger beantragte auch die Bundesanwaltschaft, das Mord-Urteil aufzuheben. Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.

Auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten fragte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Verhandlung kritisch nach. Mord setzt Vorsatz voraus. Einem Täter muss es demnach zumindest gleichgültig sein, dass er den Tod eines Anderen in Kauf nimmt. In diesem Fall ist es aber fraglich, ob dem damals knapp 27 Jahre alten Raser wirklich klar war, wie sich ein möglicher Unfall auswirken würde.

(dpa/bef)