Berlin. Eigentlich gilt in den Berliner Gefängnissen ein absolutes Handyverbot. Doch „Knast-Youtuber“ Thomas D. postet weiter fleißig im Netz.

Der nach eigenen Aussagen erste „Knast-Youtuber“ Deutschlands, Thomas D., verhöhnt die Berliner Justizverwaltung. Und die ist offenbar machtlos. Auf Twitter veröffentlichte D. ein Schreiben der Justizverwaltung, in dem ihm Konsequenzen angedroht werden, sollte er weiter Videos aus seiner Zelle veröffentlichen.

Der aus Wolfsburg stammende D., der wegen dreifachen Bankraubes mit Geiselnahme im Gefängnis sitzt, veröffentlichte das Schreiben mit der Bemerkung, dass man sein Statement dazu auf Instagram finden könne. Zur Erinnerung: In den Berliner Gefängnissen gilt in der Theorie absolutes Handyverbot.

Keines der Gefängnisse kann das Handyverbot durchsetzen

Doch in der Praxis gibt es einen blühenden Schwarzmarkt mit Mobiltelefonen. Keine der Berliner Anstalten schafft es auch nur annähernd, das zu unterbinden, und YouTuber Thomas D. narrt weiter die Justiz.

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    Die Justizverwaltung beteuert zwar, dass man jedes Jahr mehr Telefone finde, was beweisen würde, dass man besser suche. Doch in Wahrheit, heißt es von Gefängnis-Insidern, schaffe man es nicht einmal, einem einzelnen bekannten Häftling das Twittern und Filmedrehen zu verbieten.

    Thomas D. veröffentlichte bereits 114 Videos

    Der Kanal von D. auf Youtube hat mittlerweile 102.000 Abonnenten. Darauf postete er mittlerweile 114 Videos. Das konnten bislang auch regelmäßige Zellendurchsuchungen und eine Verlegung von Tegel nach Heidering nicht verhindern.

    Dieser Text erschien zuerst auf morgenpost.de.