Berlin. Ein Vermieter hat gegen eine Hartz-IV-Familie eine Räumungsklage durchgesetzt. Sie muss nun sehen, wo sie mit ihren Kindern unterkommt.

.In Berlin ist eine Hartz-IV-Familie mit vier Kindern offenbar von ihrem Vermieter auf die Straße gesetzt worden – mit Unterstützung einer Hundertschaft der Polizei. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, habe der Vermieter nach einem Wasserschaden erst die Kündigung eingereicht – und dann eine Räumungsklage erlassen.

Nachdem die Familie darauf nicht reagiert habe, sei ein Versäumnisurteil verhängt worden. Dadurch sei die Räumungsklage durchsetzbar gewesen. Vergangenen Donnerstag war es laut der Zeitung soweit: Ein Gerichtsvollzieher wollte die Familie, die seit fast zehn Jahren in der Wohnung lebt, aus der Wohnung werfen.


Für 17.000 Euro hätte die Familie die Vollstreckung abwenden können. Für die Hartz-IV-Empfänger eine astronomische Summe. Der Berliner Mieterverein hält ohnehin nichts von dem Vorgang – und sieht die Familie im Recht. „Um kündigen zu können, müsste eine erhebliche Pflichtverletzung der Familie vorgelegen haben, die hier jedoch nicht erkennbar ist“, „sagte Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin“.

Hartz-IV-Familie wollte Wohnung nicht verlassen

Er habe sich dabei sogar die Unterstützung der Polizei mit einer Hundertschaft geholt, weil sich die Familie zunächst geweigert hatte, die Wohnung zu verlassen. Nach einem Hinweis ihres Anwalts habe es sie sich dann doch noch anders überlegt und die Wohnung freiwillig verlassen. Offenbar wollte man verhindern, dass Polizisten die 14 und 16 Jahre alten Kinder aus der Wohnung tragen.

Doch wieso kam es überhaupt erst zur Räumungsklage? Wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtet, habe es im vergangenen Oktober einen Wasserschaden in der Wohnung gegeben. Die Familie habe das Wasser aufgewischt – doch das habe dem Vermieter nicht gereicht: Er forderte die Familie auf, die Wohnung zu verlassen, damit der Fußboden ausgetauscht werden könne.

Verhandlung im Mai

Dagegen habe sich die Familie geweigert, weil sie keine Ersatzwohnung gehabt habe. Daraufhin habe sich der Vermieter zur Räumungsklage entschlossen. Dem Anwalt der Familie zufolge hat die Familie nichts von der Klage gewusst, weil sie ihr angeblich nicht zugegangen sei.

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Im Mai soll die Sache vor einem Gericht verhandelt werden. Dass die Verhandlung so spät angesetzt wurde, darüber ärgert sich der Mieterverein, der die Familie betreut. Eine Vorverlegung wurde vom Gericht abgelehnt. „Soweit ich weiß, hat der Anwalt wegen der drohenden Räumung versucht, den Gerichtstermin vorverlegen zu lassen“, sagte Werner.

Laut „Tagesspiegel“ sei es möglich gewesen, die Vollstreckung abzuwenden. Allerdings lag die geforderte Geldsumme dafür – 17.000 Euro – weit außerhalb der finanziellen Möglichkeiten der Familie.

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    Sie glaubt, dass die Räumungsklage keinen Bestand haben werde, weil es keine Pflichtverletzung seitens der Mieter gegeben habe. Doch nun ist es zu spät. Die auf Hartz IV angewiesene Familie hofft, erstmal bei Freunden unterzukommen. Ansonsten müsse der Bezirk eine Lösung finden. Der Vermieter wollte sich zu den Anschuldigungen gegenüber dem „Tagesspiegel“ nicht äußern.