Berlin. Berichten zufolge sind zwei Sexualstraftäter wegen einer Justizpanne zu früh auf freien Fuß gelangt. Beide sitzen nun wieder in Haft.

Der eine soll ein achtjähriges Mädchen missbraucht haben und sitzt in U-Haft, der andere ist wegen schweren Diebstahls schon wieder zurück im Gefängnis. Was die beiden verbindet: Eigentlich hätte es zu ihren jüngsten Taten gar nicht kommen dürfen. Beide müssten sich eigentlich in Sicherungsverwahrung befinden, wie unter anderem die „Berliner Morgenpost“ berichtet.

Gegenüber der Zeitung bestätigten Sprecher der Staatsanwaltschaft und der Justizverwaltung in Berlin, dass die beiden Männer wieder auf- beziehungsweise straffällig geworden sind. Möglich machte das laut Bericht eine Justizpanne aus dem Jahr 2015.

Kammmergericht beanstandete veraltete Gutachten

Damals hatten beide jeweils Strafen wegen Sexualdelikten abgesessen – der eine war wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt worden, der andere wegen Vergewaltigung einer Schwangeren. Nach Ende ihrer Strafe sollen sie in die Sicherungsverwahrung überstellt werden.

Das Kammergericht aber hatte entschieden, dass die zwei Sexualstraftäter wegen veralteter Gutachten wieder aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Das Landgericht habe nicht fristgerecht geprüft, ob von den Männern noch eine Gefahr ausgeht, so die Begründung damals. Das Verfahren habe sich so lange hingezogen, dass die Männer nicht länger in Verwahrung hätten behalten werden können. (ba)