Berlin. Zwei Männer schleichen nachts in einen Streichelzoo in Berlin. Sie töten eine Ziege – aus Hunger, wie sie sagen. Nun fiel das Urteil.

Einbrecher schlichen in einen Streichelzoo in Berlin und schlachteten eine Angora-Ziege. Sechs Wochen später sind zwei 29-Jährige zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Zehn Monate Haft verhängte das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch gegen einen vorbestraften Angeklagten. Der Mittäter soll für neun Monate ins Gefängnis.

Die beiden Rumänen hätten sich unter anderem des Diebstahls mit Waffen sowie der Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund schuldig gemacht, begründete die Richterin.

„Wir waren hungrig“

Die geständigen Männer waren am späten Abend des 18. Februar in das umzäunte Gelände des Tierparks im Stadtteil Neukölln eingedrungen. Mit einem Küchenmesser hatten sie der Ziege die Kehle durchschnitten und dem Tier ein Bein abgetrennt.

Weil Anwohner Tierschreie hörten und die Polizei riefen, konnten die Täter beim Verlassen des Geländes gefasst werden. In der Nähe wurde ein Rucksack mit einem Ziegenbein gefunden.

Die 29-Jährigen hatten erklärt, sie hätten die Ziege getötet, „weil wir hungrig waren“. Sie hätten als Bauhelfer in Berlin gearbeitet, seien aber kaum bezahlt worden. In ihrer Heimat hätten sie auf dem Lande gelebt und in Berlin den Zoo für einen Bauernhof gehalten.

Bewährungsstrafen kamen nicht in Betracht

Für die Angeklagten ohne festen Wohnsitz in Deutschland und ohne Einkommen könne keine günstige Sozialprognose gestellt werden, hieß es weiter im Urteil. Beide seien bereits kurz nach ihrer Einreise nach Deutschland straffällig geworden. Eine Verhängung von Bewährungsstrafen komme nicht in Betracht.

Die Anwälte hatten auf Geldstrafen unter anderem wegen „Diebstahls geringwertiger Sachen“ plädiert. Ihre Mandanten hätten vor der Tat ihren Hunger mit reichlich Bier betäubt und nur noch drei Euro in der Tasche gehabt. „Sie haben das Tier zu Ernährungszwecken und damit aus vernünftigem Grund getötet.“

Die Staatsanwältin hatte auf eine einjährige Haftstrafe gegen den bereits wegen Diebstahls vorbestraften Angeklagten plädiert sowie auf eine Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung für den Mittäter. Ein Verteidiger kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. (dpa)