Karlsruhe. Raser haben bei einem Rennen wohl den Tod eines Unbeteiligten in Kauf genommen. Nach einer Verurteilung hatten sie Revision eingelegt.

Das Urteil zum Raser-Unfall von Berlin könnte richtungsweisend sein: Den tödlichen Ausgang des Verkehrsunfalls in Berlin wertet die Anklage nämlich als Mord. Der Bundesgerichtshof will seine mit Spannung erwartete Entscheidung am 1. März verkünden.

Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ließen die Richter noch keine Tendenz erkennen, ob sie die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes bestätigen werden. Die Anklagevertreter beantragten, die Revision der beiden Angeklagten zurückzuweisen und damit das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Februar 2017 zu bestätigen. Die Verteidiger sehen in dem Urteil dagegen entscheidende Rechtsfehler und beantragten die Aufhebung. Die Angeklagten hätten lediglich fahrlässig gehandelt.

Endgültige Verurteilung wäre Vorbild für ähnliche Fälle

Im Mittelpunkt der knapp dreistündigen Verhandlung stand die Frage des Vorsatzes. Eine Verurteilung wegen Mordes setzt voraus, dass den beiden Fahrern bei ihrem illegalen Rennen auf dem Kurfürstendamm vor zwei Jahren der Tod eines unbeteiligten Autofahrers egal war, dass sie ihn vielmehr billigend in Kauf nahmen.

Um diese Frage wurde zwischen Verteidigung und Bundesanwaltschaft in der Verhandlung heftig gerungen. Davon wird voraussichtlich auch abhängen, ob die erstmalige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes für sogenannte Street-Racer rechtskräftig wird oder nicht.

Bundesregierung hat Gesetz verschärft

Nach Feststellung des Landgerichts hatten die beiden Raser bei ihrem Rennen in der Berliner Innenstadt elf Ampeln überquert, wobei sie mehrere bei Rot überfuhren. Vor der letzten Ampel gaben sie Gas und beschleunigten bewusst vor dem Rotlicht. Der vorn liegende Fahrer kollidierte bei etwa 170 Kilometer pro Stunde mit einem entgegenkommenden Auto. Der Unbeteiligte starb noch am Unfallort.

Keine Rolle vor dem BGH spielt die mittlerweile beschlossene Gesetzesverschärfung für Teilnehmer illegaler Autorennen. Das Gesetz wurde erst nach dem tödlichen Rennen verschärft, rückwirkend darf es nicht angewendet werden. (rtr)