Berlin. Die Tat eines Berliner U-Bahn-Treters erzeugte im vergangenen Jahr Aufmerksamkeit. Eine ähnliche Gewalttat weckt Erinnerungen daran.

Nach der Veröffentlichung von Bildern eines brutalen Angriffs auf einen Mann am U-Bahnhof Alexanderplatz sind bei der Berliner Polizei 40 Hinweise eingegangen. Das sagte eine Sprecherin am Mittwochmorgen. Details nannte sie nicht.

Das 38-jährige Opfer war am 11. Juni von einem Unbekannten eine Treppe im U-Bahnhof Alexanderplatz hinuntergestoßen worden,wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet.

Gegen 1.45 Uhr bekam das Opfer der Polizei zufolge einen Schlag gegen den Hinterkopf. Dieser traf ihn so hart dass er die Treppen hinunterstürzte und mit dem Kopf mehrfach gegen ein Eisengeländer stieß. Er erlitt zahlreiche Prellungen an ganzen Körper. Mit einer Täterbeschreiung sucht die Polizei nach dem Täter. Über sein Motiv ist nichts bekannt. „Es deutet aber nichts darauf hin, dass die sich kannten“, sagte eine Polizeisprecherin.

Opfer in Klinik gebracht

„Durch die Wucht des Schlages stürzte der Angegriffene die gesamten Stufen der Zugangstreppe hinunter und stieß mehrfach mit dem Kopf gegen das Eisengeländer. Hierbei erlitt er eine schwere Kopfverletzung und zahlreiche Prellungen am ganzen Körper“, beschrieb die Polizei das Geschehen. Der Verletzte kam in ein Krankenhaus.

Auf Bildern sieht man, wie das Opfer die Treppe hinunterstürzt, über mehrere Stufen rollt und unten liegen bleibt. Der Täter steht weiter oben und sieht zu. Die Filmsequenz aus der Überwachungskamera, die die gesamte Tat zeigt, wurde von der Polizei nicht veröffentlicht. Der Fall sei im Ablauf und den Folgen durchaus mit dem bekannten Angriff des U-Bahn-Treters im Oktober 2016 vergleichbar, hieß es.

U-Bahn-Treter muss ins Gefängnis

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. Ein Mann trat einer Studentin am U-Bahnhof Hermannstraße in den Rücken, die daraufhin die Betontreppe hinunterfiel. Die junge Frau erlitt einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf. Im Prozess hatte sie ausgesagt, sie habe monatelang unter der Tat gelitten.

Der Angreifer wurde durch Aufnahmen einer Überwachungskamera ermittelt. Er

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. (bekö/dpa)