Berlin. Selbstjustiz mit Todesfolge: Um einen Ladendieb zu bestrafen, schlug ein Supermarktleiter zu. Über den Fall urteilte nun ein Gericht.

Nach tödlicher Selbstjustiz gegen einen ertappten Ladendieb ist ein Supermarktleiter aus Berlin zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 29-Jährigen am Montag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Der Angeklagte habe dem bereits verletzten Mann einen heftigen Schlag versetzt, hieß es im Urteil. Dieser Schlag sei eine der Ursachen für den Tod des 34 Jahre alten Opfers wenige Tage nach der Attacke. Der Angeklagte hatte einen Schlag mit einem Quarzsandhandschuh, also einem schlagkraftverstärkendem Handschuh, in das Gesicht des Ladendiebs eingeräumt.

Obdachloser starb an Schädel-Hirn-Trauma

Der Chef eines Marktes im Berliner Stadtteil Lichtenberg hatte den obdachlosen Mann im September 2016 beim Diebstahl einer Flasche Weinbrand erwischt, in einen hinteren Raum geführt und geschlagen. Der 34-Jährige war drei Tage später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben.

Umstritten war im Prozess, ob der Schlag des Angeklagten die Ursache für den Tod des obdachlosen Opfers war. Der Ankläger hatte auf vier Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. (dpa)