Berlin. Die Anwälte der wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Raser haben Revision eingelegt. Bis dahin bleiben diese in U-Haft.
- Bei einem Autorennen in Berlin wurde eine unbeteiligte Person getötet – das Gericht wertete dies als Mord
- Es ist die erste Verurteilung, bei der ein Auto als Waffe anerkannt wurde
- Die Täter bleiben weiter in Untersuchungshaft
Trotz angekündigter Revision bleiben die beiden wegen Mordes verurteilten Berliner Autoraser weiter in Untersuchungshaft.
Die 28 und 25 Jahre alten Männer kämen bis zur Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht auf freien Fuß, sagte die Sprecherin des Berliner Landgerichts für Strafsachen, Lisa Jani, am Dienstag. Sie sitzen demnach in der Justizvollzugsanstalt Moabit ein.
Bundesweit einzigartiges Urteil
Die beiden Männer waren am Montag für ihr Rennen am Kudamm, bei dem ein Unbeteiligter zu Tode kam,
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. Es war bundesweit der erste Fall, in dem Raser des Mordes schuldig gesprochen wurden.
Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Nach ihrer Argumentation ist der Vorsatz zur Teilnahme an einem Rennen nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. (dpa)